Wichtigster Anlass für die Änderungen war die Einführung einer Geschlechterquote für den Landesvorstands und die Bezirksvorstände. Für die Wahlen der Delegierten zur Hauptversammlung des Landesverbands und des Bundesverbands wurden Geschlechterquoten für die zur Wahl stehenden Kandidaten eingeführt.
Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass zukünftig Beschlüsse über Änderungen der Satzung, Abberufung des Vorstands sowie Auflösung des Landesverbandes nur noch mit einer Mehrheit von 2/3 der satzungsmäßigen Stimmen der Hauptversammlung möglich sind. Zuvor hätte theoretisch 1/3 der satzungsmäßigen Stimmen der Hauptversammlung ausgereicht. Dies erschien den Delegierten zu wenig für so weitereichende Entscheidungen.
Ergänzt wurde außerdem eine Regelung, die nun auch satzungsmäßig sicherstellt, dass Mitglieder, die wegen eines Stellenwechsels inzwischen in einem anderen Landesverband Mitglied sind, in Angelegenheiten, die noch auch Zeiten der Mitgliedschaft in Baden-Württemberg stammen, weiterhin vom Landesverband Baden-Württemberg vertreten werden.
Schließlich wurden redaktionelle Klarstellungen vorgenommen.
Die neue Satzung finden Sie unter:
http://www.marburger-bund.de/landesverbaende/baden-wuerttemberg/landesverband/satzung