- Entfristung
- Mitarbeitergesundheit
- Faire Eingruppierung , insb. Funktionsoberärzte
- Manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation
- Faire Karrierechancen von Männern und Frauen
- Zeitgemäße Führungsstrukturen
- Entlastung aller Berufsgruppen
- Fortbildung ist Dienstaufgabe
- Saubere Opt-out-Regelungen
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Arbeitssicherheit ernst nehmen
- Zukunftsfähiges Mobilitätskonzept
- Adäquate Beschäftigung im Mutterschutz
Die Beteiligungsrechte des Personalrats sind unterschiedlich stark ausgebildet. Sie unterteilen sich in die Mitwirkungsrechte (Unterrichtungs-, Informations-, Anhörungs- und Beratungs-rechte) sowie die Mitbestimmungsrechte. Das „schärfste Schwert" des Personalrats sind die Mitbestimmungsrechte. Denn in diesem Bereich kann die von der Dienststelle beab-sichtigte Maßnahme nur mit Zustimmung des Personalrats umgesetzt werden.
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte sind u.a.:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
- Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen,
- Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft,
- Aufstellung des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird,
- Maßnahmen des behördlichen oder betrieblichen Gesundheitsmanagements,
- bei der Einstellung, dem Abschluss von Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie bei der Zeit- und Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses hat er Personalrat unter Berücksichtigung der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG BW) mitzubestimmen.
Bei der Abgabe Ihrer Stimme können Sie Kumulieren und Panaschieren.
Kumulieren:
Sie können einer Person bis zu maximal drei Stimmen geben. Sie tragen in das Feld hinter dem Namen die jeweilige Stimmzahl ein.
Also entweder die Ziffer 1 für eine Stimme, die Ziffer 2 für zwei Stimmen oder die Ziffer 3 für drei Stimmen.
Panaschieren:
Sie können Personen aus verschiedenen Listenvorschlägen wählen. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Sie sollten die Personen, die Sie vom anderen Listenvor-schlag wählen wollen, in die freien Felder unter den Listenvorschlag schreiben, den Sie am Ende abgeben.
Ganz wichtig: Bitte zählen Sie am Ende Ihre abgegebenen Stimmen. Ihre maximal mögliche Stimmenanzahl darf NICHT überschritten werden. Sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Sie können Briefwahl beantragen!