• Mitgliedsbeiträge in Baden-Württemberg bleiben auch 2023 stabil!

    18.November 2022
    Die Hauptversammlung des Marburger Bundes Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die Beiträge auch im Jahr 2023 unverändert zu lassen.

    Auch im nächsten Jahr wird in Baden-Württemberg von allen angestellten Mitgliedern ein Standardbeitrag erhoben. Für Berufseinsteiger wird dieser in den ersten sechs Jahren nach Approbation bzw. nach Erhalt der Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO auf Antrag ermäßigt. Niedergelassene, die dem MB aus alter Verbundenheit die Treue halten, zahlen ebenfalls einen verminderten Beitrag. Von nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO wird nur ein Mindestbeitrag erhoben. Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind nach wie vor beitragsfrei.

    Hier die Beiträge für 2023, die, soweit ein SEPA-Mandat vorliegt, im März des kommenden Jahres abgebucht werden. Wer noch nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, sollte dies jetzt tun, da dies für den Verband kostengünstiger ist.

    Mitgliedsbeiträge 2023

    Standardbeitrag 180,00 Euro
    Reduzierte Beiträge:   

    Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation/Erhalt der Erlaubnis nach §10 Abs. 1 BÄO

    (Wenn Sie noch nicht länger als sechs Jahre approbiert sind und uns dies noch nicht mitgeteilt haben, rufen Sie uns an, damit Sie von der Beitragsreduzierung profitieren!)

     

     

    144,00 Euro

    Niedergelassene Ärzte  144,00 Euro
    Nicht berufstätige Ärzte: Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO  144,00 Euro
    Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung beitragsfrei

    Bei einem Beitritt während des Jahres wird für abgelaufene Monate kein Beitrag erhoben.