2/3 der Befragten gaben an, dass sie die Neuregelung zu den Sprachnachweisen eher nicht für sinnvoll halten. Erschreckend ist weiter, dass nur 1/3 der Studierenden von der Regelung überhaupt wusste. Bedenklich ist darüber hinaus, dass die große Bereitschaft von knapp 80% der Studierenden, Teile des Praktischen Jahrs im Ausland zu absolvieren durch die verschärfte Regelung deutlich eingeschränkt wird. So geben 40% der Befragten Studierenden an, ihre bisherigen Planungen aufgrund der neuen Regelung nicht weiter zu verfolgen.
Dazu die zweite Vorsitzende des Landesverbandes, Sylvia Ottmüller: „Wir können nachvollziehen, dass der Qualitätsanspruch an die im Ausland zu absolvierenden PJ Tertiale oberste Priorität genießt. Das ist selbstverständlich auch in unserem Sinne. Auslandserfahrungen sind aber unserer Ansicht nach wichtige und lehrreiche Erfahrungen, dies darf nicht unnötig erschwert werden!“
Carsten Mohrhardt, Mitglied im Landesvorstand, ergänzt: „Die verschärften Regelungen führen dazu, dass wesentlich weniger Studenten Teile des Praktischen Jahres im Ausland verbringen können. Die Neuregelung setzt viel zu hohe Hürden und ist zudem sehr bürokratisch.“
Der Marburger Bund Baden-Württemberg hatte auf der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Antrag zur Rücknahme der verschärften Regularien gestellt. Dieser wurde angenommen und das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie wird nun aufgefordert, die verschärften Regularien für Sprachnachweise bei Auslands-Tertialen im Praktischen Jahr zurückzunehmen sowie diese Neuregelungen zukünftig auch nicht auf Famulaturen anzuwenden.
Hintergrund:
Nach den neuen Regelungen muss nun für alle Länder, in denen die Amtssprache nicht Englisch ist, vor Antritt des jeweiligen PJ-Tertials, ein Sprachnachweis erworben werden. Diese sind im europäischen Sprachraum das Niveau B2 und im außereuropäischen Sprachraum das Niveau B1/A2 (je nach Dauer) der jeweiligen Landessprache. Zudem müssen mehrsprachig Aufgewachsene für die zweite Muttersprache nun einen Einstufungstest durchführen.
Christine Fechner
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