• Vorstandsarbeit im MB Sachsen

    Am 18. September wählt die Mitgliederversammlung des MB Sachsen einen neuen ehrenamtlichen Vorstand für eine vierjährige Amtszeit.
    Der Landesvorstand des MB Sachsen lebt von der Vielfalt an Meinungen, Erfahrungen und Interessen seiner Mitglieder. Wir freuen uns deshalb über Kandidatinnen und Kandidaten aus dem stationären, universitären, ambulanten sowie verwaltenden Bereich.

    In diesem FAQ finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um die Vorstandsarbeit. Die aktuellen Vorstandsvorsitzenden des MB Sachsen sowie Geschäftsführer Steffen Forner informieren interessierte Mitglieder auch gern persönlich zur Vorstandsarbeit.

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    Warum sollte ich Mitglied im Landesvorstand werden?

    Als Mitglied im Landesvorstand des MB Sachsen können Sie die Arbeits- und Rahmenbedingungen angestellter Ärztinnen und Ärzte in Sachsen aktiv beeinfluss, netzwerken, sich persönlich weiterentwickeln, über den Tellerrand Ihres eigenen Arbeitgebers und Ihrer Region blicken und viele spannende Erfahrungen in der Berufspolitik und der Gewerkschaftsarbeit sammeln.

    Um es mit den Worten derer zu sagen, die es wissen müssen:

    • „Wir können für faire Arbeitsbedingungen, für eine hochwertige Aus- und Weiterbildung, für Transparenz als Voraussetzung für Akzeptanz und gegen Ökonomisierungszwang nur gemeinsam mehr bewegen.“ Torsten Lippold, 1. Vorsitzender MB Sachsen
    • „Wir müssen gegen den Ökonomiedruck und die Profitgier im Gesundheitswesen vorgehen. Die Patienten und die Mitarbeiter sollten im Mittelpunkt stehen, nicht das Geld.“ Dr. Helmut Friedlein, 2. Vorsitzender MB Sachsen
    • „Der MB ist ein Verband jenseits von Partei- oder Religionszugehörigkeit. Ich hatte hier plötzlich Kontakt zu Menschen, die ich sonst nie getroffen hätte. Man konnte gemeinsam etwas bewegen. Der Austausch innerhalb des MB Sachsen und auf den bundesweiten Hauptversammlungen war bereichernd.“ Dipl.-Med. Sabine Ermer, Ehrenvorsitzende MB Sachsen
    • „Meckern allein reicht nicht, um etwas zu verändern!“ Dr. Peter Schreiter, Mitglied Landesvorstand MB Sachsen
    • „Wer nicht versucht mitzubestimmen, wird irgendwann fremdbestimmt“, Dr. Arndt Bigl, Mitglied Landesvorstand MB Sachsen
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    Wie werde ich Vorstandsmitglied?

    Am 18. September 2024 wählt die Mitgliederversammlung des MB Sachsen den neuen Landesvorstand. Wählbar sind alle Mitglieder des MB Sachsen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Mitgliederversammlung mit ihrem persönlichen und beruflichen Werdegang kurz vor. Es ist wünschenswert, dass die Kandidatur dem aktuellen Landesvorstand vor der Mitgliederversammlung angezeigt wird, formal ist dies aber nicht notwendig.

    Eine Kandidatur ist auch möglich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann. In einem solchen Fall erfolgt die Vorstellung über einen Text oder eine Videobotschaft. MB Sachsen-Mitglieder können außerdem während der Amtszeit des Vorstandes in diesen kooptiert werden, indem der Landesvorstand eigenständig ein neues Vorstandsmitglied ernennt. Die Amtszeit des Landesvorstands beträgt ab der Wahlperiode 2024 vier Jahre.

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    Wie setzt sich der Vorstand zusammen?

    Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter sowie eine Altersdiversität werden angestrebt.

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    Was sind die Aufgaben des Vorstands?

    Der Vorstand führt die Geschäfte des MB Sachsen und ist offizieller Vertreter nach außen. Er ist unter anderem für den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen, die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen und die Entscheidung über die Delegierten des Landesverbandes zu den Hauptversammlungen des Bundesverbandes zuständig. Der Landesverbandsvorstand betreibt eine Geschäftsstelle und kann hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen. Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Geschäftsführer auf der Grundlage des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltplanes finanzielle Handlungs- und Verfügungsfreiheit.

    Ganz konkret regelt die Satzung des MB Sachsen folgende Aufgaben des Landesvorstands:

    • Verhandlungen aller Art, die zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder erforderlich sind, mit allen in Frage kommenden Stellen zu führen, den Mitgliedern in Sachen Aus-, Weiter- und Fortbildung und in beruflicher Hinsicht Rechtsschutz zu geben, sie zu beraten und vor Gerichten und Behörden zu vertreten,
    • Abkommen jeder Art mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden sowie Dienstherren zu schließen, die dem genannten Zweck dienen,
    • Tarifverträge abzuschließen und alle notwendigen Maßnahmen und gewerkschaftlichen Kampfmittel zu veranlassen,
    • den ärztlichen Nachwuchs zu fördern,
    • bei der Abfassung von Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung der Ärzte mitzu-wirken,
    • Meinungsbildung und Erfahrungsaustausch in gesundheitspolitischen Fragen unter den Mitgliedern zu fördern und daraus resultierende Standpunkte in den Gremien und ärztlichen und zahnärztlichen Berufsorganisationen zu vertreten.
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    Wie hat der Landesvorstand diese Aufgaben in der letzten Wahlperiode ausgestaltet?

    Seit September 2021 hat der Landesvorstand des MB Sachsen allein im Bereich Tarifarbeit knapp 60 Entscheidungen getroffen. Dazu gehören die Kündigung von Tarifverträgen, der Beschluss von Eckpunkte- und Einigungspapieren und natürlich von Tarifabschlüssen. Zur  gewerkschaftlichen Arbeit des Vorstands gehören auch Beschlüsse wie der für eine aktive Mittagspause am Städtischen Klinikum Dresden im März 2023 im Rahmen der VKA-Tarifverhandlungen. In einigen sächsischen Krankenhäusern gelten Flächentarifverträge, die mit dem MB Bundesverband (BV) geschlossen werden. Mit der Entsendung von MB Sachsen-Mitgliedern in die entsprechenden Tarifkommissionen des MB BV kann der Landesvorstand für die Repräsentation in diesen Verhandlungen sorgen.

    Mit der Entsendung von Delegierten zu den zwei MB-Hauptversammlung pro Jahr und der Erarbeitung von eigenen Anträgen beteiligt sich der Landesvorstand des MB Sachsen an der bundesweiten Verbandspolitik. Die Mitbestimmung von angestellten Ärztinnen und Ärzten in den sächsischen Krankenhäusern fördert der Landesvorstand durch die Unterstützung von MB-Mitgliedern bei Betriebsratswahlen, Kammerwahlen oder Aufsichtsratswahlen.

    Zu den Aufgaben des Landesvorstands gehört es auch, sich zu berufs- und gesundheitspolitischen Themen eine Meinung zu bilden und diese über den MB hinaus zu vertreten.  Meldungen zum berufspolitischen Engagement des Landesvorstands finden Sie hier: https://www.marburger-bund.de/sachsen/themen/berufspolitik

    Im Bereich Verbandsarbeit erarbeitet der Landesvorstand Beschlussanträge und die Tagesordnung für das wichtigste Gremium des MB Sachsen, die Mitgliederversammlung (MV). Konkret bereitet der Landesvorstand für die MV den Jahresabschluss und die Haushaltsplanung sowie die Rechenschaftsberichte vor, im Jahr 2023 zudem die Änderung der Satzung und der Beitragsordnung.

    Der Landesvorstand hat Arbeitsgruppen wie den Arbeitskreis Ambulante Anstellung, das Betriebsrätenetzwerk und das Netzwerk Junge Ärztinnen und Ärzte ins Leben gerufen.

    Der Förderung des ärztlichen Nachwuchses ist der Landesvorstand mit der Weiterführung des Deutschlandstipendiums für engagierte Medizinstudierende sowie mit der Unterstützung von studentischen Initiativen wie Ringvorlesungen, Teddykliniken, einer Demo für bessere PJ-Bedingungen oder mit dem Angebot von speziellen Informationsveranstaltungen für Studierende nachgekommen.

    Die Umsetzung solcher Beschlüsse geschieht durch das erfahrene Team der Geschäftsstelle in Abstimmung mit den verantwortlichen Vorstandsmitgliedern. Mit Beschlüssen zur Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu den Rahmenbedingungen der Arbeitsverträge übernimmt der Landesvorstand auch eine Arbeitgeberfunktion. 

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    Welche Entscheidungen fallen nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes?

    Das oberste Gremium des Marburger Bundes ist die Mitgliederversammlung, die regulär einmal im Jahr zusammenkommt. Über folgende Sachverhalte kann nur die Mitgliederversammlung entscheiden:

    • die Satzung, ihre Änderung und ihre Auslegung,
    • die Wahlordnung,
    • die Tarif- und Arbeitskampfordnung,
    • die Beitragsordnung,
    • den Haushaltsplan
    • die Auflösung des Landesverbandes

    Der Vorstand kann zu diesen Themen lediglich Beschlussanträge in die Mitgliederversammlung einbringen.

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    Wie muss ich mir die Vorstandssitzungen vorstellen?

    In der Regel finden pro Jahr etwa neun ordentliche Vorstandssitzungen jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr in der Geschäftsstelle des MB Sachsen in Dresden statt. Es gibt auch die Möglichkeit, per Videoschalte an den Sitzungen teilzunehmen. Die Frequenz und Termine legt der Vorstand langfristig im Voraus fest. Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich, die Inhalte vertraulich.

    Grundsätzlich sieht die Tagesordnung immer einen Austausch zur aktuellen Gesundheits-, Berufs- und Tarifpolitik, eine Beratung zu Themen der Verbandsarbeit wie Hauptversammlungen, Vernetzungen mit anderen Verbänden oder die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, das Berichten aus Netzwerken und Arbeitskreisen, Diskussion und Beschlüsse zur Tarifarbeit und Informationen zu Themenschwerpunkten einzelner Referate der Geschäftsstelle vor. Die Organisation und Protokollierung der Sitzungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle umgesetzt. 

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    Kann ich die Vorstandsarbeit vor einer Kandidatur kennenlernen?

    Die letzte Vorstandssitzung vor den nächsten Vorstandswahlen findet am 22. August 2024 in Dresden statt. Eine zeitlich begrenzte Teilnahme als Gast kann bis zum 8. August 2024 beim Landesgeschäftsführer angefragt werden. Senden Sie bei Interesse bitte eine Mail an info@mb-sachsen.de.

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    Wie arbeiten Vorstand und Geschäftsstelle zusammen?

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle setzen die Leistungen des MB Sachsen für seine Mitglieder um. Dazu gehören zum Beispiel die Rechtsberatung, die Tarifarbeit, Veranstaltungsangebote, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Mitgliederinformationen zur Tarif- und Verbandsarbeit, die Mitgliederverwaltung sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstützen die Vorstandsmitglieder bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und entlasten sie von operativen Aufgaben, die sich durch Beschlüsse ergeben.

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    Wie tauscht sich der Vorstand aus?

    Der persönliche Austausch auf den Vorstandssitzungen hat sich am besten bewährt. Doch auch zwischen den Sitzungen gibt es immer wieder Abstimmungsbedarf, der aktuell vor allem per E-Mail stattfindet. Hier gelten hohe Datenschutzstandards. Vertrauliche Dokumente werden ausschließlich passwortgeschützt versendet. Die E-Mail-Kommunikation erfolgt über private Mailadressen, um sicherzustellen, dass Verbandsthemen nicht auf den Servern von Krankenhäusern oder Arztpraxen landen. Alle Vorstandsmitglieder müssen der Verwendung ihrer Daten für diese Zwecke gemäß DSGVO und den Datenschutzbestimmungen aktiv zustimmen. Künftig soll die digitale Kommunikation durch die Nutzung einer speziellen Verbandsapp vereinfacht werden.

    In der Vergangenheit nutzte der Vorstand zudem alle zwei bis drei Jahre die Möglichkeit, an einem Wochenende gemeinsam in Klausur zu gehen, um sich in aller Ruhe strategischen Fragen widmen zu können.

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    Wie viel Zeit muss ich über die Teilnahme an den Vorstandssitzungen hinaus aufwenden?

    Vorstandsarbeit ist ein Ehrenamt: Jeder leistet freiwillig und im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten, was er kann und möchte.

    Vor den Sitzungen sollten Sie etwas Zeit für die Durchsicht der Unterlagen zur Tagesordnung und des Protokolls einplanen. Einige Vorstandsmitglieder sind über die Sitzungsarbeit hinaus in einzelne Projekte oder Arbeitsgruppen eingebunden, nehmen berufspolitische oder gewerkschaftliche Termine war.

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    Was muss ich an Vorkenntnissen mitbringen?

    Interesse an der ärztlichen Berufspolitik und Gewerkschaftsarbeit. Idealerweise setzt sich der MB Sachsen-Landesvorstand aus Ärztinnen und Ärzten verschiedenen Alters, verschiedener Karrierestufen und verschiedener sächsischer Regionen zusammen, um die Mitgliedschaft des MB Sachsen möglichst gut zu repräsentieren. Erfahrene Vorstandsmitglieder wissen neue Perspektiven zu schätzen und stehen berufspolitisch unerfahreneren Vorstandsmitgliedern bei Fragen kollegial zur Seite. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstützen auf Wunsch entsprechend ihrer Zuständigkeiten und Qualifikationen bei juristischen, organisatorischen, betriebswirtschaftlichen oder kommunikativen Themen.

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    Erhalten Vorstandsmitglieder eine Aufwandsentschädigung?

    Der MB Sachsen erstattet Vorstandsmitgliedern die Fahrkosten für An- und Abreise zu den Sitzungen oder zu anderen Terminen, die sie im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit wahrnehmen. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen z.B. bei der Teilnahme an MB-Hauptversammlungen werden übernommen. Auf allen MB-Veranstaltungen ist natürlich für die angemessene Verpflegung der Vorstandsmitglieder gesorgt.

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    An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Vorstandsarbeit und zur Kandidatur wenden?

    Mit Fragen zur Kandidatur und zur Arbeit im Vorstand können Sie sich an den 1. Vorsitzenden Torsten Lippold und MB Sachsen-Geschäftsführer Steffen Forner wenden. Kontaktieren Sie uns dafür am besten per Mail an info@mb-sachsen.

    Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur und über Ihr Engagement für die Ärztinnen und Ärzte in Sachsen!