Eine Kandidatur ist noch bis zum 18. Mai 2022 möglich!
Die KV Sachsen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Doppelfunktion:
- Sie vertritt die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder (Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen) gegenüber den Krankenkassen und der Politik.
- Sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, sie wirkt gegenüber ihren Mitgliedern sozusagen als Behörde
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wird nur alle sechs Jahre gewählt. Sie ist das Selbstverwaltungsorgan der KVS und ihr oberstes Organ. Sie repräsentiert vornehmlich die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen im Freistaat, in zunehmenden Maße aber auch die angestellten und ermächtigen KV-Mitglieder.
Es wird Zeit, dass ambulant tätige angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Kassenärztlichen Vereinigungen sichtbar werden. Helfen Sie mit, starre Strukturen aufzubrechen und engagieren Sie sich bei den KV-Wahlen! Gemeinsam mit dem Marburger Bund können Sie es schaffen.
Fragen und Antworten zu den KVS-Wahlen 2022
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) versteht sich als Dienstleister für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und Patienten in Sachsen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Vertretung ihrer Mitglieder, aller zugelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, der ermächtigten Krankenhausärzte und der in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bzw. bei Vertragsärzten oder Vertragspsychotherapeuten mindestens halbtags angestellten Ärzten im Freistaat Sachsen.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht. Sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht. Sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand.
Durch aktive Mitarbeit können Mitglieder ihren Vorstellungen für die Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut Gehör verschaffen und haben durch Diskussion mit Kollegen die Chance, diese auch umzusetzen.
Die Mitglieder der KV Sachsen wissen als Arzt oder Psychotherapeut bei vielen dieser Themen selbst am besten, wie man etwas praxisnah regelt und welche Änderungen erforderlich sind.
Viele Regelungen im Praxisalltag sind zumindest auch durch die KV Sachsen erarbeitet und beschlossen worden.
Mitglieder der Vertreterversammlung...
...haben die Möglichkeit, aktiv Entscheidungen voranzutreiben, die Einfluss auf den Praxisalltag haben - zum Beispiel:
- Fördermaßnahmen für die Bezuschussung von Ärzten in Weiterbildung in haus- und fachärztlichen Praxen
- Gestaltung der Grundsätze der Honorarverteilung
- die Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
- Mitwirkung an der Gestaltung des EBM und des Bundesmantelvertrages
... können das Berufsbild von der Basis aus mitgestalten.
... leben die Grundidee der Selbstverwaltung.
... können die Arbeitsbedingungen in der Praxis und der Kollegen mitgestalten.
Um gewählt werden zu können müssen Sie Mitglied der KVS sein. Das trifft auf folgende Personen zu:
- im Bereich der KV Sachsen zugelassenen Ärzte,
- im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bei Vertragsärzten oder in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren tätigen angestellten Ärzte, sofern sie mindestens halbtags beschäftigt sind,
- an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende ermächtigte Krankenhausärzte.
NICHT wählbar sind Weiterbildungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten/innen sowie Vertreter- und Honorarärzte/innen ohne eigene vertragsärztliche Praxis. Passives Wahlrecht (d. h. andere wählen können) haben alle, die Mitglied der KVS sind.
Als gewählte/r Delegierte/r haben Sie dann die Möglichkeit, die Interessen der angestellten und ermächtigten Ärzte zu vertreten.
Bis zum 18. Mai 2022 können Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sie können nur für ihren Wahlkreis kandidieren, wenn Sie wahlberechtigt sind. Ihr Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Ärztinnen/Ärzten unterschrieben werden, die selbst nicht kandidieren. Ein Wahlvorschlag darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, aber höchstens doppelt so viele wie als ärztliche Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind.
In der Wahlordnung der KV Sachsen ist das Wahlverfahren konkret geregelt:
- Webseite der KVS: Wahl 2022
- KVS Mitteilungen 03/2022: Artikel "Wahl zur 8. Vertreterversammlung der KV Sachsen" (PDF)
- Wahlordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen i. d. F. vom 23. November 2011 (PDF)
Sie möchten die Interessen angestellter KVS-Mitglieder als Delegierte/r vertreten?
Der Marburger Bund Sachsen unterstützt Sie gern bei Ihrer Kandidatur. Wenden Sie sich an info@mb-sachsen.de oder telefonisch an 0351 4755424.