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    07. Feb. 2022
    (swa). Rechtsanwalt Rainer Kirchhoff, stellvertretender Geschäftsführer des Marburger Bundes Niedersachsen, ist für die Mitarbeiterseite als Vorsitzender des Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Nord gewählt worden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
    03. Feb. 2022
    Spritzen und Impfungen? - Nicht unbedingt das, was sich Kinder sehnlichst wünschen. Deshalb war das Teddybärkrankenhaus Göttingen unterstützend mit vor Ort, als im Dezember 2021 in der Adolf-Reichwein-Schule eine Impfaktion der Universitätsmedizin Göttingen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren stattfand.
    03. Feb. 2022
    Rechtsanwalt Andreas Wagner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen, berichtet im Interview über die anstehenden Tarifverhandlungen in Hessen, wie es im ambulanten Bereich aussieht und was derzeit in Hessen nicht rund läuft.
    03. Feb. 2022
    Pressemitteilung
    Die Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeberufen ist aus Sicht des Marburger Bundes Bayern nur halbherzig umgesetzt und lässt Zweifel aufkommen, wie ernst die Politik die Durchsetzung der Verordnung meine, kritisiert der Ärzteverband.
    02. Feb. 2022
    (swa). Der Marburger Bund hat die Mitarbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes nach fünf Jahren beendet. In die 2022 beginnende Amtsperiode werden keine MB-Delegierten mehr entsendet.
    01. Feb. 2022
    Die Hauptversammlung des MB Hamburg findet am Mittwoch, 30. März, um 19 Uhr statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl des Vorstands und der Finanzprüfer, der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2021 und ein Ausblick auf das Jahr 2022.
    01. Feb. 2022
    Seit nunmehr 30 Jahren ist Ute Germar die gute Seele der Geschäftsstelle des Marburger Bundes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, und man kann wohl sagen, dass sie damit eine der Dienstältesten unter allen Beschäftigten im Marburger Bund bundesweit ist.
    31. Jan. 2022
    Mainz. „Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Regelungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab 31. Januar grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, erklärt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch. Ab sofort müsse man daher seine Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert. Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) gilt bis zum 28. Februar. Darüber hinaus trat die neue Absonderungsverordnung in Kraft.