• Ärzt/-innen mit Behinderung stärken

    Europäischer Protesttag für Gleichstellung
    03.Mai 2024
    Dresden
    Jährlich am 5. Mai macht der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Zusatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und der tatsächlichen Lebenswirklichkeit aufmerksam. Diese Kluft existiert auch für Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung. Der Marburger Bund Sachsen fordert gleiche Chancen für alle Ärztinnen und Ärzte!
    Delegierte und Gäste des MB Sachsen setzen auf der 143. Hauptversammlung des Marburger Bunds in Mainz ein klares Zeichen gegen Diskriminierung von Ärztinnen und Ärzten mit Behinderung.
    Delegierte und Gäste des MB Sachsen setzen auf der 143. Hauptversammlung des Marburger Bunds in Mainz ein klares Zeichen gegen Diskriminierung von Ärztinnen und Ärzten mit Behinderung.

    In Deutschland gibt es schätzungsweise mehrere tausend Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung. Den MB Sachsen erreichen immer wieder Berichte von Mitgliedern mit Behinderung, die Benachteiligungen erleben. „Wir zollen allen Ärztinnen und Ärzten Respekt, die mit ihrer Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung ein Medizinstudium abgeschlossen haben und sich nun der Gesundheit ihrer Patienten verpflichten. Sie müssen ihren Beruf ohne Barrieren oder Diskriminierung ausüben können!“, positioniert sich Torsten Lippold, 1. Vorsitzender des MB Sachsen.

    Diskriminierung ist gesetzeswidrig

    Personen wegen ihrer Behinderung, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder aus anderen Gründen zu diskriminieren, verstößt nicht nur gegen moralische Grundsätze, sondern auch gegen Gesetze. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligung. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) umfasst alle Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung SGB IX regelt für den öffentlichen Dienst in Sachsen, dass bei gleicher Eignung schwerbehinderte Menschen bevorzugt einzustellen sind.

    Behinderung erschwert die Stellensuche

    Der in Stellenausschreibungen enthaltene Zusatz, mit gleicher Eignung schwerbehinderte Menschen bevorzugt einzustellen, ist umstritten. „Aber was genau bedeutet eigentlich ‚Eignung‘? Tätigkeitsanforderungen, die in der Stellenausschreibung genannt werden, sind auch für mich umsetzbar. Warum werde ich dann nicht eingestellt? Inwiefern ist jener andere Bewerbergeeigneter? Muss ich überqualifiziert sein für die jeweilige Stelle, weil ich als ‚behindert‘ gelte?“, fragt sich Teresa Sandmann. Die Ärztin aus Leipzig ist schon lange auf der Suche nach einer Weiterbildungsstelle und sieht einen klaren Zusammenhang zwischen den Absagen und ihrer Behinderung: „Meines Erachtens ist die Bereitschaft eine ausgeschriebene Stelle anpassen zu wollen, gering. Zu den größten beruflichen Einschränkungen gehört für mich mangelnde Barrierefreiheit. Zudem herrscht vielfach Unkenntnis über Fördermöglichkeiten bei Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers sowie ein Mangel an Selbstverständlichkeit, Ärztinnen bzw. Ärzte mit Behinderung als festen Bestandteil in der modernen Medizin anzusehen.“

    Für Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung wünscht sie sich vor allem Respekt, Wertschätzung, Akzeptanz und bei Bedarf Unterstützung auch in den oberen Strukturen der Ärzteschaft. „Es ist wichtig, dass eine Behinderung nicht als Stigma gesehen und ausschließlich negativ bewertet wird. Vielmehr sollte man den Arzt bzw. die Ärztin als gleichwertigen fachkompetenten Kollegen an-sehen, der durch die Be-hinderung über einzigartige Sichtweisen verfügt, die für Patienten und Kollegen einen besonderen Benefit darstellen. Eine Behinderung ist kein Grund die ärztliche Tätigkeit nicht ausüben zu dürfen!“, stellt Teresa Sandmann klar.

    Fördermöglichkeiten für gleiche Chancen

    Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen, können von der Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss erhalten. Es gibt weitere Fördermöglichkeiten wie eine Probebeschäftigung oder eine Arbeitsassistenz. Gefördert werden auch Investitionskosten für die behindertengerechte Ausstattung eines neuen Arbeitsplatzes, Gebärdensprachdolmetscher oder bestimmte Fortbildungen von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Falls ein schwerbehinderter Beschäftigter weniger leistungsfähig ist als seine Kolleginnen oder Kollegen, kann das Integrationsamt mit einem Personalkostenzuschuss einen finanziellen Ausgleich schaffen. Über Fördermöglichkeiten informiert die Arbeitsagentur. „Es ist also eine Frage des Wollens, nicht des Könnens, Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung die gleichen beruflichen Chancen zu ermöglichen!“, resümiert Torsten Lippold.

    Für Karriere ohne Barriere

    Der MB Sachsen ruft anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung seine Mitglieder auf, im Aktionszeitraum bis Mitte Mai und auch darüber hinaus Ansteckbuttons mit der Botschaft „Für gleiche Chancen“ zu tragen. Ärztinnen und Ärzte in Sachsen setzen damit ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung!

    Button Gleichstellung MB Sachsen 02-2024