In Sachsen wächst die Zahl der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte. Aktuell beschäftigen mehr als 5.000 niedergelassene Mediziner knapp 2.200 angestellte Kolleginnen und Kollegen. In den Gremien ihrer gemeinsamen Interessenvertretung – der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) – kommen angestellte Ärztinnen und Ärzte aber bisher kaum vor.
Nur alle sechs Jahre wählen die knapp 9.000 Mitglieder der KV Sachsen (Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten der vertragsärztlichen Versorgung) das höchste Organ der KVS – die Vertreterversammlung. Diese gestaltet fast alle Regeln der ambulanten Tätigkeit und ist damit für die in den Medizinischen Versorgungszentren und Praxen angestellten Ärztinnen und Ärzte neben der Ärztekammer das wichtigste Selbstverwaltungsorgan. Traditionell sind die Gremien der KV mit niedergelassenen Vertragsärzten besetzt. „Bei einer steigenden Anzahl ambulant angestellter Ärzte müssen auch deren Interessen vertreten werden. Oft erreichen wichtige Informationen der KV die angestellten Ärzte nicht. Das muss sich ändern – es müssen mehr angestellte Ärzte in die KVS Vertreterversammlung“, findet Dr. Sandy Zorn, die mit ihrer Kandidatur ihrer Berufsgruppe hier eine Stimme mehr geben möchte.
Dr. Zorn ist Mitglied des Arbeitskreises Ambulante Medizin des MB Bundesverbandes, hat den Arbeitskreis Ambulante Medizin des MB Sachsen initiiert und wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen als Delegierte für die Hauptversammlung des MB im Mai nominiert. „In der ambulanten Anstellung gibt es nicht wie in den Kliniken Tarifverträge, die die Anstellung regeln. Dadurch gibt es große Schwankungen zwischen Gehältern, Urlaubsanspruch, Überstundenregelungen und der Gewährung von Fortbildungen. Das Ziel des MB Bundesverbandes ist unter anderem die Erstellung eines entsprechenden Tarifvertrages. Dafür engagiere ich mich im Bundesverband und im Landesverband Sachsen.“
Die Interessen ambulanter Ärztinnen und Ärzte müssen von den KVS-Mitgliedern aktiv in die Vertreterversammlung gewählt werden. Zu den Entscheidungen, die auch durch die KV Sachsen auf Landes- oder Bundesebene erarbeitet und beschlossen worden, gehören zum Beispiel Fördermaßnahmen für die Bezuschussung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in haus- und fachärztlichen Praxen, die Gestaltung der Grundsätze der Honorarverteilung, die Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes oder die Mitwirkung an der Gestaltung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und des Bundesmantelvertrages.
Der Marburger Bund Sachsen bietet auch seinen ambulant angestellten Mitgliedern eine individuelle Beratung bei Vertragsverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber sowie Musterverträge. Über den neu gegründeten Arbeitskreis Ambulante Medizin will der Verband den Austausch zwischen ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in Anstellung fördern. Der Arbeitskreis widmet sich Themen wie Gehaltsverhandlungen, arbeitsvertragliche Fragen und den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane. „Der Austausch untereinander verdeutlicht, wo die Probleme in der ambulanten Anstellung liegen – damit sie angegangen werden können. Eine Gemeinschaft kann mehr erreichen als eine einzelne Person. Der Arbeitskreis bietet Raum für Rückfragen, Austausch oder auch nur zur Bestätigung der eigenen Position“, ermuntert Dr. Sandy Zorn zur Teilnahme am Arbeitskreis Ambulante Medizin des MB Sachsen. Um die Bedürfnisse der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte in Sachsen noch stärker in die Verbandsarbeit integrieren zu können, befragt der MB Sachsen aktuell seine angestellten Mitglieder zu ihrer Arbeitssituation.