Die Kliniken des Erzgebirgskreises (Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau) fusionierten 2021 auf Beschluss des Kreistags zur Erzgebirgsklinikum gGmbH. Mit der Fusion war nach dem Willen des Kreistages die Überleitung aller Arbeitsverhältnisse in den Haustarifvertrag des ehemaligen Kreiskrankenhauses Stollberg verbunden. Für die Ärztinnen und Ärzte im Kreiskrankenhaus Stollberg bestand zum Zeitpunkt der Fusion noch ein Haustarifvertrag, der an einigen Stellen deutlich hinter dem TV-Ärzte VKA zurückblieb. Im Erzgebirgsklinikum Annaberg galt der TV-Ärzte VKA, am Klinikum Mittleres Erzgebirge mit den Standorten Zschopau und Olbernhau ein Anwendungstarifvertrag des MB Sachsen, der auf den jeweils geltenden TV-Ärzte VKA verweist.
Der MB Sachsen hat die Verhandlung eines arztspezifischen Konzerntarifvertrags für alle Standorte durchgesetzt. Nach langen und schwierigen Tarifverhandlungen wurde im Januar 2022 eine Einigung erzielt. Die redaktionelle Finalisierung des neuen Tarifvertrages konnte im Juni abgeschlossen werden. Nachdem die Mehrheit der MB-Mitglieder in den vier Kliniken und der Landesvorstand des MB Sachsen dem TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum zugestimmt haben, wurde er im Juli 2022 unterschrieben und ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Der Tarifvertrag ist im Tarifvertragsregister des MB Sachsen im Internet abrufbar.
„Der TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum entspricht in weiten Teilen dem TV-Ärzte VKA. Wir sind froh, dass wir den mit der Gründung des Erzgebirgsklinikums verbundenen Versuch einer Verschlechterung der tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft an den Standorten Annaberg, Zschopau und Olbernhau weitestgehend abwenden konnten. Dieses gute Ergebnis beruht maßgeblich auf der engagierten Tätigkeit der Tarifkommission, in der Vertreter der Ärzteschaft aus allen 4 Kliniken über viele Monate den Tariftext erarbeitet haben“, erklärt Steffen Forner, Landesgeschäftsführer des MB Sachsen.