Mitgliederversammlung 2023
29.September
2023
Die maßgeblichen Änderungen umfassen folgende Punkte:
- Die Mitgliedschaft im MB Sachsen ist zukünftig ausschließlich für Human- und Zahnmediziner möglich. (§ 1 Abs. 1)
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 30. November des Jahres mit Wirkung zum Jahresende möglich. Eine Kündigung zum 30. Juni ist damit nicht mehr möglich. (§ 3 Abs. 4)
- Für Mitglieder, die den Beitrag per Rechnung zahlen gilt: Bei notwendiger Zahlungserinnerung (nach Ablauf der Rechnungsfrist) oder Mahnung wird ein um fünf Prozent erhöhter Mitgliedsbeitrag fällig. (§ 4 Abs. 6)
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz stattfinden. (§ 6 Abs. 3)
- Der Vorstand des MB Sachsen soll geschlechterparitätisch besetzt sein. (§ 7 Abs. 1)
- Ab dem Wahljahr 2024 werden Vorstand und Revisionskommission für vier anstatt wie bisher für drei Jahre gewählt. (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2)
- Wenn sich Vorsitzende für die zeitintensive Vorstandsarbeit teilfreistellen lassen, können sie hierfür eine Entlastungszahlung erhalten. (§ 7 Abs. 2)
- In die Satzung wurden Datenschutzregelungen aufgenommen. (§ 16)
Die Satzungsneufassung wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam, die bis zum Jahresende angestrebt wird.
- Satzungsneufassung (Beschluss MV 2023)(117.4 KB, PDF)
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