• Gehaltskürzung bei Ärzten ist eine Geringschätzung ihrer Verantwortung

    Statement
    28.Mai 2024
    Dresden
    Als Ergebnis der jüngsten Tarifabschlüsse des MB Sachsen entwickeln sich die Entgelte der Mitglieder in den entsprechenden Geltungsbereichen im hohen einstelligen und sogar zweistelligen Bereich weiter. Anders bei den Ärztinnen und Ärzte des Diakonissenkrankenhauses Dresden: Sie müssen erschwerend zum inflationsbedingt sinkenden Reallohn bei gleicher Leistung eine Gehaltskürzung um 3,8 Prozent über einen Zeitraum von sechs Monaten hinnehmen.

    Die Ärzteschaft des Diakonissenkrankenhauses in Dresden hat sich aus diesem Grund am 27. Mai 2024 mit einem Schreiben an den sächsischen Ministerpräsident Michael Kretschmer und an Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, gewendet. Darin heißt es unter anderem: „Die Mitarbeiter*innen des Diakonissenkrankenhauses haben im letzten Jahr die gleiche Leistung erzielt wie im Vorjahr und müssen dennoch eine Gehaltskürzung hinnehmen. Kostenbedingte Stelleneinsparungen führten für das Krankenhauspersonal in der Vergangenheit ohnehin zu verschärften Arbeitsbedingungen, die bis heute auch mit einer Verschlechterung der ärztlichen und pflegerischen Weiterbildung einhergehen“. Die Absender des Briefes fordern, dass auch bei Häusern in kirchlicher Trägerschaft finanzielle Defizite steuerfinanziert ausgeglichen werden.

    „Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht den Preis für eine unzureichende Krankenhausfinanzierung zahlen. Wir stehen an der Seite unserer Mitglieder im Diako in Dresden. Deren Gehaltskürzung ist eine Geringschätzung ihrer ärztlichen Verantwortung! Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen verdienen eine Vergütung, die sich auf dem Niveau der Marburger Bund-Tarifverträge bewegt und damit ihrer Qualifikation und Leistung entspricht“, findet Torsten Lippold, 1. Vorsitzender des MB Sachsen.

    Rechtliche Grundlage für die Gehaltskürzung ist eine Klausel in den Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) des Arbeitgebers, die die Höhe des Ärztegehaltes an Sonderzahlungen für andere Berufsgruppen bindet. Erfolgen diese Sonderzahlungen nicht, sinkt auch die Vergütung der Ärzteschaft. Mit der Gehaltskürzung gleicht das Haus gestiegene Energie-, Lohn- und Materialausgaben aus. „Für die sächsischen Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft gelten bisher keine arztspezifischen Tarifverträge, weil sich die Träger auf den sogenannten Dritten Weg berufen. Der Fall im Diako in Dresden zeigt wieder einmal, dass dieser Sonderweg der Kirchen im Tarifrecht zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht und abgeschafft werden muss“, macht Torsten Lippold deutlich.

    Für den Inhalt der AVR Diakonie Sachsen, die auch im Dresdner Diakonissenkrankenhauses angewendet wird, ist die Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Sachsen (ARK) zuständig. Der Marburger Bund Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass zukünftig in der AKR mindestens ein Vertreter der Ärzteschaft mitarbeitet.

    Stellungnahme der Ärztinnen und Ärzte des Diako Dresden