Sächsische Landesärztekammer
16.September
2020
Ärztinnen und Ärzte, die sich aktuell bereits in Weiterbildung befinden, können sich zwischen der alten und der neuen Weiterbildungsordnung entscheiden. Man sollte beide Fassungen ganz genau prüfen und je nach Fachgebiet entscheiden.
Für die bisherige Weiterbildungsordnung gilt für Facharztweiterbildungen eine Übergangsfrist von sieben Jahren, für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen von drei Jahren. Das Dokument umfasst 436 Seiten und wurde nun auf der Seite der SLÄK als Onlinefassung veröffentlicht. Dort können Sie sich über alle Neuerungen informieren.