• Neue Weiterbildungsordnung in Sachsen

    MB und SLÄK informieren
    13.März 2020
    Leipzig
    Im Rahmen des Netzwerks "Junge Ärztinnen und Ärzte" des MB Sachsen konnten sich angehende Fachärztinnen und Fachärzte am 27. Februar über die UMsetzung der neue Weiterbildungsordnung in Sachsen informieren.
    Weiterbildung aus juristischer Sicht

    Steffen Forner, Geschäftsführer und Verbandsjurist des MB Sachsen, berichtete über die Herausforderungen der ärztlichen Weiterbildung aus juristischer Sicht. Anschließend referierte Dr. Patricia Klein, ärztliche Geschäftsführerin der Sächsischen Landesärztekammer, über die Neuerungen der Weiterbildungsordnung in Sachsen.

    Zu Beginn seines Vortrags erläuterte Forner wichtige juristische Begrifflichkeiten und stellte klar, worin sich Weiterbildungsrecht und Arbeitsrecht unterscheiden. Der Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung erhält z.B. einen Anstellungsvertrag im Krankenhaus, hier gilt das Arbeitsrecht, und einen Weiterbildungsvertrag mit dem weiterbildenden Chefarzt bzw. der Chefärztin, hier gilt das Weiterbildungsrecht. Die Verträge ziehen dadurch unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. Anschließend stellte Forner die Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung dar. Auch beim Weiterbildungszeugnis gibt es einiges zu beachten, so Forner, vor allem bei Sonderfällen, wie Elternzeit, Teilzeit, Sonderurlaub oder Wehrdienst.

    Wichtige Info zur Weiterbildung in Sachsen

    Die wichtigste Botschaft im anschließenden Vortrag von Patricia Klein: Ärztinnen und Ärzte, die sich aktuell bereits in Weiterbildung befinden, können sich zwischen der alten und der neuen Weiterbildungsordnung entscheiden. Man sollte beide Fassungen ganz genau prüfen und je nach Fachgebiet entscheiden, riet Klein.

     

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gelten zudem einige Übergangsbestimmungen, die beachtet werden müssen. Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung in einer Facharztweiterbildung befinden, können diese innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Für eine Weiterbildung zu einem Schwerpunkt oder beim Erwerb einer Zusatz-Weiterbildung gilt eine Frist von drei Jahren.

    Konkret bedeutet dies: Wenn man nach alter Weiterbildungsordnung seine Facharzt-Weiterbildung angefangen hat, kann man noch bis Ende 2027 nach alter Ordnung abschließen. Wenn man nach alter Weiterbildungsordnung seine Weiterbildung im Schwerpunkt oder in einer Zusatz-Weiterbildung begonnen hat, kann man noch bis Ende 2023 nach alter Weiterbildungsordnung abschließen.

    Was ist neu in der neuen Weiterbildungsordnung?

    Die Grundstruktur der Musterweiterbildungsordnung bleibt bei der Umsetzung in Sachsen erhalten. Bei der Novellierung sollten die Weiterbildungszeiten relativiert und an EU-Recht angepasst, die Richtzahlen reduziert und die ambulante Weiterbildung gestärkt werden. Außerdem sollen künftig  Kompetenz- und Lernziele in die neue Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Dabei erfolgt die kompetenzbasierte Darstellung der Weiterbildungsinhalte in zwei Modi: Kognitive und Methodenkompetenz sowie Handlungskompetenz.

    Die Neufassung soll zudem flexibler gestaltet werden: „Inhalte vorrangig vor Zeiten und Zahlen“, so Klein. Mittelfristig erfolgt eine elektronische Dokumentation der Weiterbildung über das eLogbuch, deren Funktionalität Klein kurz vorstellte. Nach und nach sollen auch fachlich empfohlene Weiterbildungspläne als zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung stehen.

    Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus?

    Auf Bundesebene wurde bereits mehrere Jahre über die neue Musterweiterbildungsordnung diskutiert, bevor sie 2017 - auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg - verabschiedet wurde. Der Weiterbildungsausschuss der Sächsischen Landesärztekammer befasst sich seit Mitte 2019 mit der konkreten Umsetzung in Sachsen. Die Novelle der Weiterbildungsordnung soll dem Sächsischen Ärztetag im Juni vorgelegt werden. Nachdem dem Beschluss des Sächsisches Ärztetags, muss eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, bevor die neue Weiterbildungsordnung dann voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

    Im Anschluss an die beiden Vorträge gab es zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Weiterbildung und zu rechtlichen Problemen. Hier wurde noch einmal deutlich, wieviel Aufklärungs- und Unterstützungsarbeit noch zu leisten ist.

    Einen wichtigen Hinweis, den die beiden Referenten den Teilnehmern mit auf den Weg gaben; und der auch so im Heilberufekammergesetz verankert ist, lautet: Jeder Arzt darf unabhängig von den geforderten Inhalten seiner Weiterbildung nur Tätigkeiten innerhalb seines Gebietes ausüben, die er auch erlernt hat und beherrscht!

    Zudem wies Klein mehrfach darauf hin, dass man sich direkt an die Landesärztekammer wenden soll, wenn es Probleme bei der Umsetzung der Weiterbildung gibt. „Wir können nur handeln, wenn uns auch Dinge angezeigt werden“, so Klein.

    Weitere Netzwerkveranstaltungen

    Im Rahmen des Netzwerks Junge Ärztinnen und Ärzte bietet der MB Sachsen in diesem Jahr eine zweite Veranstaltung an: Am 8. Oktober findet in Leipzig die Fortbildung „Arbeitszeitrecht - Verstöße erkennen und Recht durchsetzen“ statt. Auf unserer Webseite www.mb-sachsen.de können Sie sich bereits jetzt dafür unter „Veranstaltungen & Seminare“ anmelden.

    Am 2. April trifft sich das Netzwerk außerdem zum Stammtisch „MB lokal“ im Café Kowalski in Leipzig. In diesem Format sollen Themen diskutiert werden, die Sie als Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bewegen, z.B. ein MB-Gütesiegel für Weiterbildung in Sachsen. Das Treffen beginnt 19:30Uhr.