„Das Verhandlungsergebnis ist maßgeblich auf die gute Arbeit der Tarifkommission des Marburger Bundes im Uniklinikum zurückzuführen. Trotz schwieriger und kontrovers geführter Verhandlungen konnten wir wesentliche Forderungen der Ärzteschaft durchsetzen“, erklärte Steffen Forner, Geschäftsführer des MB Sachsen.
Für die 775 Ärztinnen und Ärzte am Uniklinikum Leipzig wurde eine mehrstufige Steigerung der Gehälter um insgesamt 5,7 Prozent über 27 Monate vereinbart. Zunächst erhalten die UKL-Mediziner rückwirkend zum 1. Oktober 2017 0,7 Prozent mehr Gehalt. Für das Jahr 2018 wurde zum 1. Juni eine Steigerung von 2,0 Prozent vereinbart, weitere 1,0 Prozent folgen ab 1. Dezember 2018. Mit der vierten Steigerung erhöht sich das Gehalt ab 1. Juni 2019 nochmal um 2,0 Prozent.
Neben der angemessenen Entwicklung bei der Tabellenvergütung ist es auch gelungen, die Vergütung für vom Arbeitgeber veranlasste Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeit weiter zu verbessern. Die Stundenentgelte entwickeln sich analog zur Steigerung der Entgelttabelle. Bei einer Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen wird befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 zusätzlich zur aktuellen Pauschale ein Zuschlag in Höhe von 15 Prozent auf diese Pauschale gezahlt. Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien dazu verpflichtet, im Rahmen der nächsten Tarifverhandlung das Thema Vergütung für Rufbereitschaften und Inanspruchnahmen weiterzuentwickeln. Der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst wird stufenweise bis zum 1. Juni 2019 auf 20,63 Euro angehoben. Der Zuschlag für Nachtarbeit (21:00 Uhr – 6:00 Uhr) beträgt künftig 20 %. Für die Arbeit an Samstagen zwischen 13:00 Uhr und 21:00 Uhr erhalten die Ärztinnen und Ärzte am UKL einen Zuschlag von 10 Prozent. Ärzte, die Nachtarbeit geleistet haben erhalten Zusatzurlaub, der wie folgt gestaffelt ist: Für 99 Nachtstunden ergibt sich ein zusätzlicher freier Arbeitstag, ab 198 Stunden sind es 2 Arbeitstage, ab 297 Nachtstunden 3 zusätzliche Urlaubstage und ab 405 Stunden ergeben sich 4 Tage Zusatzurlaub. Die erbrachte Leistung bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr. Bereitschaftsdienststunden zwischen 21 Uhr und 6 Uhr werden mit 95 Prozent für den Zusatzurlaub berücksichtigt.
Der Vorstand des MB Sachsen hat dem Tarifvertrag bereits zugestimmt. Die Gremien der Arbeitgeberseite werden bis 1. Juni 2018 eine Entscheidung treffen. Unabhängig davon wird die Tarifeinigung unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung bereits bis 31. März 2018 umgesetzt.