Es ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich in der unmittelbaren Patientenversorgung täglich um die Covid-19-Erkrankten kümmern, wenn von Politik und Landesärztekammer eine Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes diskutiert wird, damit eine klinische Versorgung in ausreichendem Maße durch „flexiblen Einsatz der Mitarbeiter“ gewährleistet werden kann. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz und gerade die aufopferungsvoll tätigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits jetzt acht, zwölf oder oft auch bis zu 24 Stunden am Stück in der Patientenversorgung tätig sind, um Menschenleben zu retten, haben diesen Schutz bitter nötig. Und das in zweierlei Hinsicht, einmal zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und zweitens auch zur Sicherstellung einer weiter stattfindenden Patientenversorgung. Es wird immer schwieriger, andere Notfallpatienten angemessen zu versorgen, da die mit Covid-19-Erkrankten zunehmend personelle Kräfte binden. Man kann mit einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben sicher für eine Woche Dienstpläne retten, wird dann aber in ein noch tieferes personelles Loch fallen. Zudem muss sich die regionale Zusammenarbeit der Kliniken bei der Versorgung der Covid-19-Patienten trägerübergreifend weiter verbessern – Kreisgrenzen und politische Befindlichkeiten dürfen in der akuten Situation keine Rolle spielen.
Elektive Eingriffe müssen auf ein Minimum reduziert werden, um die vorhandenen personellen Kapazitäten für Covid-19-Patienten, aber auch für andere Notfallpatienten vorhalten zu können. Wenn die Kapazitäten erschöpft sind, muss das medizinische Personal unter Zeitdruck entscheiden, wer eine lebensrettende Behandlung erhalten kann und wer nicht. Eine solche Situation muss verhindert werden.
Ohne dass bereits ein Katastrophenzustand ausgerufen ist, sollten sich Ärztinnen und Ärzte nicht an der Diskussion des Einsatzes infizierter Mitarbeiter ohne wesentliche Symptome beteiligen. Jeder Mensch dieses Landes hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und medizinische Betreuung. Das gilt in gleichem Maße für jede Ärztin, jeden Pfleger, jeden Arzt und jede Schwester. Solange die möglichen Spätfolgen einer Infektion nicht bekannt sind, sind sie genau so zu behandeln, wie alle anderen Infizierten bzw. Erkrankten.
Dass nach fast einem Jahr „Corona“ von einigen Arbeitgebern noch immer zu teilweise riskant sparsamen Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung mit Verweis auf Kosten und Beschaffungsprobleme aufgerufen wird, ist für die im Alltag am Limit Arbeitenden in einem reichen Land wie Deutschland schwer zu begreifen.