• DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein

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    Standort

    Träger: Freigemeinnützige Kliniken
    Unritzstraße 23 09117 Chemnitz Sachsen

    Tarifverträge

    DRK Rabenstein und Lichtenstein

    Weitere Informationen

    An dieser Klinik gilt noch der TV-Ärzte DRK Sachsen.

    Link zur Klinik: DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein

    Tarifverhandlungen MB Sachsen

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    Tarifrunde 2023/24

    Der Landesvorstand hat beschlossen den Entgelttarifvertrag zu kündigen. Die Kündigung wurde mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 an die AG-Vertreter übermittelt. Aufgrund der problematischen Entwicklungen im Rahmen der Tarifrunde 2021 (s.u.), in deren Ergebnis u.a. der Vorsitzende der Tarifkommission entlassen wurde, hat der Landesvorstand des MB Sachsen zum Schutz der Mitglieder der Tarifkommission entschieden, die Verhandlungskommission mehrheitlich durch Mitglieder des Landesvorstandes und Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle zu besetzen.

    Am 20. Oktober begann die Tarifverhandlung im KH Rabenstein. Der MB stellte die Forderungen der Tarifkommission vor. Neben einer Tabellensteigerung von 8 Prozent ab 1. November 2023 und einer weiteren Steigerung von 6 Prozent ab 1. November 2024 sollen auch die Stundenvergütungen der Bereitschaftsdienste entsprechend erhöht werden. Zudem sollen Mitglieder des MB Sachsen eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto erhalten. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 18 Monaten haben. 

    Da die AG-Vertreter weder ein eigenes Angebot vorlegen konnten, noch die Forderungen des MB bewerten wollten, wurde die Verhandlung auf den 15. Dezember vertagt. Der MB hat deutlich gemacht, dass der neue Tarifvertrag unabhängig vom Zeitpunkt einer Einigung mit Wirkung zum 1. November 2023 mit einer spürbaren Vergütungsentwicklung beginnen muss.

    Am 15. Dezember 2023 wurde die Verhandlung fortgesetzt. Die Arbeitgeber präsentierten ein völlig unzureichendes Angebot, das zunächst 6 Leermonate (ohne prozentuale Steigerung) vorsieht. Ab 1. April 2024 soll die Vergütung dann um 1,25 Prozent gesteigert werden. Ab 1. April 2025 soll eine weitere Steigerung um 2,3 Prozent erfolgen. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste soll sich analog erhöhen. Daneben soll es 2 Einmalzahlungen von 400 Euro und 600 Euro geben. Die Laufzeit soll nach Vorstellung der Arbeitgebervertreter 26 Monate betragen. Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung der letzten Jahre muss dieses "Angebot" als Provokation verstanden werden.

    Der Landesvorstand des MB Sachsen hat beschlossen, die Tarifverhandlung für unbestimmte Zeit zu unterbrechen, da das für eine Tarifpartnerschaft erforderliche Vertrauen beschädigt ist. Die konfrontative Ausrichtung der Tarifverhandlung war nur einer von mehreren Gründen für diese Entscheidung. Das Verhalten der Geschäftsführung widerspricht seit langer Zeit dem Grundsatz einer vertrauensvollen Tarifpartnerschaft in einem Maß, das wir nicht mehr tolerieren können. Die Mitglieder des MB Sachsen wurden mit Schreiben vom 29. Februar und 7. März 2024 ausführlich über die Hintergründe informiert.

    Eine Tarifverhandlung ist nur möglich, wenn beide Tarifpartner dies wollen und das auch durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen. Wenn die Geschäftsführung des Klinikums wieder an einer tragfähigen Zusammenarbeit interessiert ist, wird der Landesvorstand des MB Sachsen über eine Fortsetzung der Tarifverhandlung entscheiden.

    Aus der Ärzteschaft erreichten den MB Sachsen unabhängig von den Tarifverhandlungen immer wieder Hinweise, die vermuten lassen, dass die tarifvertraglichen Vorgaben zum Arbeitszeitrecht in den sächsischen DRK-Kliniken nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Bitte um Information, die der MB Sachsen an die Geschäftsführung gerichtet hat, wurde durch diese zurückgewiesen. Der MB Sachsen hat deshalb am 7. März 2024 die Landesdirektion Sachsen als zuständige Arbeitsschutzbehörde eingeschaltet.

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    Tarifrunde 2021

    Die erste Verhandlungsrunde fand am 5. März 2021 statt.

    Aufgrund der pandemischen Lage musste im Wege einer Videokonferenz verhandelt. In konstruktiver Gesprächsatmosphäre wurden Vereinbarungen zum weiteren Verfahren, zum Geltungsbereich des Tarifvertrages und zur wichtigen Frage des Ausschlusses der Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes getroffen. Die Arbeitgebervertreter erklärten, dass der Marburger Bund die einzig legitime Interessenvertretung der Ärzteschaft in den beiden DRK-Krankenhäusern ist und der AGV zügig einen arztspezifischen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund abschließen möchte. Die Tarifverhandlungen wurden am 12. März fortgesetzt. Zielgerichtet und an der Sache orientiert konnten erste Themen beraten und Standpunkte ausgetauscht werden.

    Die 3. Verhandlungsrunde fand am 25. März 2021 statt. Die Arbeitgebervertreter machten erneut deutlich, dass sie an einer zügigen Tarifeinigung interessiert sind. Die Beratungen erfolgten teils kontrovers aber stets vom wechselseitigen Willen begleitet, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden. Die nächste Verhandlung sollte am 16. April stattfinden. Da die Arbeitgebervertreter im Vorfeld aber einen fehlerhaften und unvollständigen Tarifvertragstext als aktuelle Beratungsgrundlage an den MB übermittelt hatten, was wir deutlich kritisiert haben, konnten die Verhandlungen erst am 3. Mai fortgesetzt werden.

    In dieser Verhandlung wurden wesentliche Unterschiede bezüglich der Bewertung der Notwendigkeit von tarifrechtlichen Regelungen zum Gesundheitsschutz der Ärztinnen und Ärzte sichtbar. Während der MB Sachsen die Anzahl der Bereitschaftsdienste pro Monat auf regelmäßig 5 begrenzen möchte, forderte die Arbeitgeberseite zunächst 8 Dienste pro Monat als Regelfall, was wir entschieden zurückgewiesen haben. Nach kontroverser Diskussion erklärte der Berater der Arbeitgeberseite, dass weniger als 7 Dienste nicht möglich wären und drohte mit Verhandlungsabbruch, wenn wir einer solchen Regelung nicht zustimmen. Nach einer Beratungspause erklärte der Geschäftsführer der Kliniken, dass über dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut verhandelt werden soll.

    Mit dem MB Sachsen wird es definitiv keinen Tarifvertrag geben, der 7 Dienste pro Monat zum Normalzustand erklärt. Wenn sich die DRK-Kliniken im regionalen Umfeld anders als bisher mit einem wettbewerbsfähigen Tarifrecht aufstellen wollen, müssen sie nicht nur eine marktübliche Vergütung, sondern auch Arbeitsbedingungen für den ärztlichen Dienst anbieten, die in anderen sächsischen Kliniken bereits Selbstverständlichkeit sind, was u.a. für die Anzahl der Dienste oder auch der freien Wochenenden pro Monat gilt.

    Die Verhandlung wurde am 25. Mai ohne wesentliche Ergebnisse erneut vertagt.

    Der nächste Verhandlungstermin fand am 12. Juli statt. Trotz intensiver Bemühungen konnte zu vielen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Eine verbindliche Regelung zur Mindestzahl von freien Wochenenden, wie in anderen Kliniken bereits Standard, lehnte die Arbeitgeberseite endgültig ab. Es wurde aber Einvernehmen erzielt, über welche Punkte in einer finalen Verhandlung am 28. Juli abschließend verhandelt werden soll.

    Am 28. Juli 2021 zeigte der MB Sachsen erhebliche Kompromissbereitschaft hinsichtlich der noch umstrittenen Punkte, um die verabredete finale Einigung zu ermöglichen. Zur großen Verwunderung der Tarifkommission stellten die Arbeitgebervertreter aber die Regelung zum Arbeitszeitkonto, über die am 12. Juli bereits Einvernehmen erzielt worden war, wieder in Frage, wodurch die Verhandlung erheblich belastet wurde und die geplante finale Verständigung unmöglich wurde. Die Verhandlung musste deshalb erneut vertagt werden und soll nun am 27. September fortgesetzt werden.

    Ob es an diesem Tag eine Einigung geben wird, ist ungewiss. Neben der Regelung zum Arbeitszeitkonto, die nun wieder offen ist, waren die Arbeitgebervertreter auch nicht bereit, den bisher pauschal zugesagten Gesundheitsschutz in Verbindung mit der zulässigen Anzahl der Bereitschaftsdienste konsequent in einer tarifvertraglichen Regelung umzusetzen. Abweichend von der geltenden Rechtsprechung und anders als in zahlreichen Tarifverträgen des MB Sachsen bereits vereinbart, will man offenbar eine Vereinbarung mit dem MB treffen, bei der auch solche Zeiten bei der Berechnung des Ausgleichszeitraumes zu berücksichtigen sind, in denen keine Arbeitspflicht besteht (z.B. bei Urlaub oder Krankheit). Einer solchen Forderung kann der MB Sachsen nicht zustimmen.

    Nachdem die DRK-Kliniken bereits eine verbindliche tarifvertragliche Regelung zur Anzahl der freien Wochenenden abgelehnt hatten, zeichnet sich nun ab, dass man auch nicht bereit ist, die Anzahl der Bereitschaftsdienste nachhaltig zu begrenzen, was im Sinne des Gesundheitsschutzes der Ärztinnen und Ärzte aber dringend erforderlich wäre. Ob sich die DRK-Kliniken mit diesem Verständnis im regionalen Wettbewerb um ärztliche Fachkräfte behaupten können, ist fraglich.

    Am 27. September konnte eine Einigung zu den noch offenen Punkten erzielt werden. Nun beginnt die Redaktionsarbeit, um den Tariftext fehlerfrei durchzuschreiben. Nachdem die MB-Tarifkommission eine finale Prüfung des Inhalts durchgeführt hat, wurde der Tarifvertrag im November dem Landesvorstand des MB Sachsen zur Beschlussfassung vorgelegt. Am 1. Dezember erfolgte die Unterzeichnung durch den MB Sachsen. Die Verträge wurden Mitte Dezember auch von den Arbeitgebervertretern unterzeichnet und können damit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. 

    Für alle Mitglieder des Marburger Bundes gilt der Tarifvertrag kraft gesetzlicher Vorgaben unmittelbar und ohne, dass ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss. Anderslautende Mitteilungen der Arbeitgeberseite sind unzutreffend.

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    2019 - 2020 schwierige Anbahnung von Tarifverhandlungen

    In den sächsischen DRK-Krankenhäusern gab es bis 2021 noch keinen arztspezifischen Tarifvertrag. Die Geschäftsführung hat mit dem DHV einen Tarifvertrag abgeschlossen, der von der organisierten Ärzteschaft abgelehnt wird, weil es keine ärztlichen Mitglieder im DHV gibt und die Ärzteschaft an den Tarifverhandlungen nicht beteiligt war.

    Die Geschäftsführung wurde im Sommer 2019 erneut um einen Gesprächstermin gebeten, um über die tarifrechtliche Lage der Ärzteschaft zu beraten. Der Geschäftsführer (Hr. Dr. Günther) ignorierte diese Bitte und lehnte ein Gespräch ab, was einmalig in der sächsischen Krankenhauslandschaft ist. Der Marburger Bund Sachsen hat den Vorgang entsprechend kommentiert.

    Nachdem im November 2019 eine weitere Geschäftsführerin ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, konnten wir mit ihr im Dezember 2019 ein erstes Gespräch führen, um über unsere Vorstellungen auf dem Weg zu einem arztspezifischen Tarifvertrag zu informieren. Wir haben deutlich gemacht, dass wir kurzfristig die Aufnahme von Tarifverhandlungen anstreben. Eine von der Geschäftsführerin zugesagte Rückmeldung zum weiteren Verfahren erfolgte bis Ende Januar 2020 nicht. Die Erinnerung des MB Sachsen vom 25. Februar blieb unbeantwortet.

    Die Tarifkommission hat deshalb beschlossen, mit tarifrechtlichen Druckmaßnahmen die Geschäftsführung zu einer angemessenen Kommunikation zu bewegen, um kurzfristig Tarifverhandlungen beginnen zu können. Aufgrund der epidemischen Lage wurden diese Druckmaßnahmen zunächst nicht vollzogen. 

    Nachdem das Landesarbeitsgericht Hamburg festgestellt hat, dass der DHV seit 2015 keine Tarifverträge mehr abschließen durfte (was im Sommer 2021 durch das BAG bestätigt wurde), steht der Tarifvertrag, der aktuell auf die Arbeitsverhältnisse der Ärztinnen und Ärzte angewendet wird in Frage. Der MB hat deshalb die Geschäftsführung erneut nachdrücklich zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Am 6. Oktober 2020 sollte ein Sondierungsgespräch mit dem zuständigen Arbeitgeberverband stattfinden. Dieser hat das Treffen am 5. Oktober mit Verweis auf eine Corona-Gefährdung abgesagt.

    Das Sondierungsgespräch fand als Videomeeting am 5. November 2020 statt. In überwiegend sachlicher Atmosphäre wurden die wechselseitigen Vorstellungen ausgetauscht. Da die Geschäftsführung auch weiterhin Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund ablehnte und erst im Frühjahr zu einem weiteren Gespräch bereit war, musste mit einem Arbeitskampf zur Erzwingung der Tarifverhandlung gerechnet werden, sobald es die pandemische Lage ermöglicht hätte. Nachdem diese Eskalationsmöglichkeit nochmals durch den MB deutlich artikuliert wurde und sich aufgrund einer aktuellen Pressemitteilung des MB auch die lokale Presse zunehmend für die Entwicklung in den sächsischen DRK-Krankenhäusern interessierte, wurden dem MB Sachsen vom AGV, dem für die Tarifverhandlungen der beiden DRK-Krankenhäuser zuständigen Arbeitgeberverband, Anfang Februar 2021 überraschend Tarifverhandlungen angeboten.