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Tarifverträge
- 10. ÄnderungsTV-Ä ELK (2024)(174.7 KB)
Weitere Informationen
Die Elblandkliniken Gruppe betreibt durch die Elblandkliniken Stiftung & Co. KG Krankenhäuser an den Standorten Meißen, Radebeul und Riesa. Für die gesamte Gruppe hat der Marburger Bund 2009 einen arztspezifischen Haustarifvertrag abgeschlossen, in dem die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Mitglieder des Marburger Bundes an das Tarifniveau des TV-Ärzte/VKA angeglichen wurden. Dieser Tarifvertrag wird regelmäßig weiterentwickelt.
Link zur Klinik: Elblandkliniken Radebeul
Tarifverhandlungen MB Sachsen
Der TV-Ärzte ELK findet in der Fassung des 9. Änderungstarifvertrages (2022) Anwendung. Die Tarifkommission hat beschlossen, die Entgeltatbelle zum 31.12.2023 zu kündigen. Der Kündigungswunsch wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und die Kündigung wurde fristgemäß an das Klinikum übermittelt.
Die Tarifverhandlung begann am 6. Dezember im Klinikum Meißen. In konstruktiver Atmosphäre informierten die Arbeitgebervertreter zunächst über die wirtschaftliche Situation der ELK. Anschließend stellte die Tarifkommission des MB Sachsen die Forderungen für diese Tarifrunde vor.
Die Verhandlung wurde am 1. Febraur 2024 fortegsetzt. In konstruktiver Atmosphäre gelang es, eine für beide Vertragsparteien tragfähige Einigung zu erzielen. Die Gremien beider Tarifvertragsparteien haben der Einigung zwischenzeitlich zugestimmt. Nachdem der Änderungstarifvertrag unterzeichnet wurde, ist er rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er kann in unserem Tarifvertragsregister abgerufen werden.
Der Tarifvertrag mit den Elblandkliniken (Riesa, Radebeul und Meißen) liegt in der Fassung des 8. Änderungstarifvertrages vom 4. März 2020 vor. Er wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Die Tarifverhandlungen begannen am 6. Dezember 2021 als Videokonferenz.
In konstruktiver Gesprächsatmosphäre wurden Positionen ausgetauscht und die Forderungen der MB-Tarifkommission vorgetragen. Da der Arbeitgeber die Forderungen zunächst prüfen muss und auch die pandemische Situation eine kurzfristige Fortsetzung der Verhandlung nicht ermöglicht, wurde vereinbart, die Verhandlung am 28. Februar 2022 fortzusetzen. Ein erstes Ergebnis der Verhandlung liegt aber schon vor: Herr Zugehör bestätigte, dass der neue Tarifvertrag unabhängig vom Zeitpunkt der Einigung rückwirkend zum 1.1.2022 wirksam werden soll.
Am 28. Februar wurde die Tarifverhndlung erneut als Videokonferenz fortgesetzt. Herr Zugehör erläuterte seine Vorstellungen bezüglich der Forderungen der Tarifkommission. Die Positionen lag noch weit auseinader. Nach einer Beratungspause stellte der MB einen überarbeiteten Forderungskatalog vor, in dem auch begründete Argumente der Arbeitgeberseite berücksichtigt wurden. Über die Inhalte wurde in konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre weiter verhandelt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Arbeitgeberseite bis zur nächsten Verhandlungsrunde das Angebot erneut überarbeitet und an den aktuellen Verhandlungsstand anpasst. Die Verhandlung wurde auf einen Termin Ende März vertagt, der kurzfristig vereinbart werden soll.
Bereits am 17. März wurde die Tarifverhandlung fortgesetzt. Durch die sehr konstruktive und an einer einvernehmlichen Lösung ausgerichtete Verhandlungsweise beider Vertragsparteien ist es gelungen, eine Einigung zu allen offenen Punkten zu erzielen. Diese wird nun den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorgelegt. Der Arbeitgeber wird bereits im März eine Einmalzahlung von 1.000 Euro an die Ärztinnen und Ärzte auszahlen.
Der Landesvorstand hat am 7. April dem Eckpunktepapier zugestimmt. Das Redaktionsverfahren konnte Ende Juni abgeschlossen werden. Der Tarifvertrag ist nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens in Kraft getreten und wurde im Tarifvertragsregister des MB Sachsen im Internet zum Abruf bereitgestellt.