Standort
Tarifverträge
- TV-Ärzte St. Georg Leipzig (2013)(716.0 KB)
- 1. Änderungstarifvertrag (2016)(1.1 MB)
- 2. Änderungstarifvertrag (2018)(89.1 KB)
- 3. Änderungstarifvertrag (2020)(77.9 KB)
- 4. Änderungstarifvertrag (2022)(203.4 KB)
- 5. Änderungstarifvertrag (2024)(139.5 KB)
Weitere Informationen
Das Städtische Klinikum St. Georg ist zum 31. Dezember 2009 aus dem KAV Sachsen ausgetreten. Der TV-Ärzte/VKA (Kommunale Krankenhäuser) findet damit nicht mehr automatisch in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
Seit 1. April 2012 besteht für MB-Mitglieder ein arztspezifischer Haustarifvertrag an dieser Klinik.
Link zur Klinik: Klinikum St. Georg Leipzig
Tarifverhandlungen MB Sachsen
Der Landesvorstand des MB Sachsen hat auf Wunsch der ärztlichen Tarifkommission des Klinikums den Beschluss gefasst, die Entgelttabelle zum 31. Dezember 2023 zu kündigen, damit für die Zeit ab 1. Januar 2024 die Regelungen zur Vergütung weiterentwickelt werden können. Die Kündigung wurde fristgerecht an das Klinikum übermittelt.
Die Verhandlung begann am 31. Januar 2024. Die Arbeitsdirektorin stellte in konstruktiver Atmosphäre die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor und die Tarifkommission erläuterte ihre Vorstellungen für die Tarifrunde. Da zunächst die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 vom Aufsichtsrat bestätigt werden müsse, wurde für die Fortsetzung der Verhandlung der 20. März vereinbart.
Am 20. März wurde die Verhandlung fortgesetzt. Nachdem sich der Aufsichtsrat zwischenzeitlich mit dem Wirtschaftsplan beschäftigt hatte, konnte die Geschäftsführung ein Angebot unterbreiten. Aufgrund der kritischen wirtschaftlichen Situation des Klinikums war dieses Angebot aber völlig unzureichend und musste von der MB-Tarifkommission als nicht verhandlungsfähig zurückgewiesen werden. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums hängt auch von den Entscheidungen des Gesellschafters ab, der sich erst Mitte April mit den Problemen des Klinikums befassen wird. Die Verhandlung musste deshalb erneut ergebnislos vertagt werden.
Die Tarifverhandlung wurde am 26. April fortgesetzt. Aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (hohes Defizit) konnte auch in diesem Termin keine Einigung erzielt werden. Das Angebot der Geschäftsführung liegt weiterhin außerhalb des Einigungsrahmens der Tarifkommission des MB. Wir werden nun die Mitglieder des MB Sachsen um eine Bewertung bitten und zum weiteren Vorgehen befragen.
Die Mitglieder haben das Angebot der Geschäftsführung mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Geschäftsführung muss nun entscheiden, ob es die Lücke zwischen der Forderung der Tarifkommission und dem Angebot schließen will oder eine Eskalation verursacht. Der Landesvorstand des MB Sachsen unterstützt die Forderung der Tarifkommission. Eine finale Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird bis Mitte Juni erfolgen.
Im Juli 2024 erfolgte in kleiner Runde eine Verständigung mit den AG-Vertretern darauf, dass die Verhandlung über die Entgelttabelle und die Zuschläge von der Frage eines Inflationsausgleichs getrennt werden soll. Im August wurde deshalb der TV-Ärzte Inflationsausgleich abgeschlossen, mit dem alle Ärztinnen und Ärzte 2.400 Euro netto erhalten und die MB-Mitglieder 400 Euro netto zusätzlich. Die Verhandlung über die Entgelttabelle und die Zuschläge soll am 5. November fortgesetzt werden.
Am 5. November informierte die Geschäftsführung zunächst erneut über die schwierigen Rahmenbedingungen. Die Tarifkommission stellte die Ergebnisse der Mitgliederumfrage zur Arbeitszeitgestaltung vor, die deutliche Defizite bei der Einhaltung des Arbeits- und Tarifrechts im ärztlichen Dienst offenbart hatte. Zudem wurde auf die im Vergleich zu den Mitbewerbern rückständige Vergütung der Ärzteschaft verwiesen. Nachdem die Tarifkommission ihre Forderungen vorgestellt hatte, musste die Verhandlung erneut vertagt werden, weil die Geschäftsführung weder ein eigenes Angebot vorbereitet hatte, noch über die Forderungen der Tarifkommisison verhandeln wollte. Nächster Verhandlungstermin ist der 11. Dezember.
Im Mai 2021 wurde der Tarifvertrag des MB Sachsen mit dem Klinikum St. Georg Leipzig entsprechend der Bitte der örtlichen Tarifkommission zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Die Tarifrunde 2022 sollte am 14. Dezember 2021 mit einem Sondierungsgespräch beginnen. Aufgrund der persönlichen Verhinderung der Verhandlungsführerin auf der Arbeitgeberseite musste der Auftakttermin ins Jahr 2022 verschoben werden.
Am 1. Februar fand die Auftaktrunde aufgrund der pandemischen Rahmenbedingungen in Form einer Videokonferenz statt. Der MB Sachsen stellte die von der örtlichen Tarifkommission erarbeiteten Forderungen vor und erläuterte diese ausführlich. Da die Arbeitgebervertreter selbst kein Angebot vorbereitet hatten und auch nicht auf die Forderungen des MB reagieren konnten, wurde die Verhandlung auf den 6. April vertagt.
Am 6. April wurde die Tarifverhandlung im Klinikum fortgesetzt. In konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre wurde über einzelne Punkte des Forderungspapiers beraten. Zur Überraschung der Tarifkommission konnte die AG-Seite auch in dieser Verhandlungsrunde kein Angebot vorlegen, weshalb die Verhandlung erneut vertagt werden musste.
Am 3. Mai legte die AG-Seite erstmals ein Angebot vor, das von der Tarifkommission als völlig unzureichend zurückgewiesen werden musste. Zu den 13 Punkten des Forderungspapiers wollten sich die Arbeitgebervertreter nur zu 6 Punkten äußern. Ab November 2022 soll es nach den Vorstellungen des Arbeitgebers eine Tabellensteigerung von 1,7% geben. Für die ersten 10 Monate seit Januar 2022 bietet der Arbeitgeber eine Einmalzahlung von 600 Euro an. Dies bedeutet für das Jahr 2022 eine lineare Gehaltsentwicklung von weniger als 0,3% und für die ersten 10 Monate eine Zusatzzahlung von 60 Euro brutto je Monat. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsentwicklung kann ein solches Angebot nicht als Grundlage für eine ernsthafte Verhandlung verstanden werden. Obwohl die Gespräche erneut von beiden Seiten sehr konstruktiv geführt wurden, lagen die Vorstellungen zu weit auseinander, weshalb die Verhandlung auf den 9. Juni vertagt wurde. Die AG-Seite hat zugesagt, dem MB bis zum 20. Mai ein verbessertes Angebot zu übermitteln.
Am 9. Juni 2022 konnte zu allen offenen Punkten eine grundsätzliche Verständigung erzielt werden. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien.
Im Redaktionsverfahren wurden zu wesentlichen Punkten des Eckpunktepapiers unterschiedliche materielle Bewertungen des Verhandlungsergebnisses sichtbar. Der Abschluss des Tarifvertrages verzögert sich dadurch nochmals, bis über die streitigen Punkte Einigkeit erzielt werden kann.
Zwischenzeitlich konnte der Text des Eckpunktepapiers einvernehmlich finalisiert werden. Die Zustimmung des MB Sachsen wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Landesvorstandes am 12. Oktober 2022 an die AG-Seite übermittelt.
Mit Datum vom 10. Oktober teilte die Verhandlungsführin der AG-Seite mit, dass eine Zustimmung aktuell nicht möglich sei, weil die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 aktuell nicht möglich ist, weshalb auch die vereinbarte Tarifsteigerung noch unsicher ist. Eine Entscheidung über die Zustimmung zum Eckpunktepapier könne erst Ende Januar 2023 erfolgen. Der MB Sachsen hat sein Unverständnis über diese Verzögerung zum Ausdruck gebracht.
Anfang Februar 2023 hat die AG-Seite den MB darüber informiert, dass die notwendigen Genehmigung nun vorliegen. Die Tarifkommission des MB Sachsen im St. Georg wurde über das weitere Verfahren informiert. Der Änderungstarifvertrag wurde am 7. Februar vom MB unterzeichnet und anschließend ans Klinikum übermittelt.
Ende Februar wurde der MB auf Nachfrage durch die Klinikleitung darüber informiert, dass der Änderungstarifvertrag noch nicht unterzeichnet werden konnte. Der MB hat die erneute Verzögerung deutlich kritisiert und den kurzfristigen Vollzug angemahnt. Solange der Tarifvertrag nicht vom Klinikum unterzeichnet wird, kann er nicht in Kraft treten.
Mit Posteingang vom 4. April 2023 und damit fast 10 Monate nach der Tarifeinigung hat der MB die nun auch vom Arbeitgeber unterzeichneten Ausfertigungen des Änderungstarifvertrages erhalten. Der Tarifvertrag ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Er steht in unserem Tarifvertragsregister zum Download bereit.