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Tarifverhandlungen MB Sachsen
Der Landesvorstand hat am 27. Februar 2024 beschlossen, den Tarifvertrag zum 30.06.2024 zu kündigen. Aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit wird die Tarifverhandlung erst im September beginnen. Am 4. September fand die Tarifverhandlung online statt. In betont konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre war es möglich, eine für beide Vertragsparteien tragfähige Einigung zu erzielen. Nachdem die Tarifgremien beider Seiten der Einigung zugestimmt haben, konnte der Änderungstarifvertrag Anfang November unterzeichnet werden und ist damit in Kraft getreten. Er wird im Tarifvertragsregister des MB Sachsen im Internet veröffentlicht.
Der Landesvorstand hat am 11. Oktober 2022 beschlossen, die Entgelttabelle zum 31.12.2022 zu kündigen. Die Kündigung wurde im November fristgemäß gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Ende Januar konnte das Klinikum den Termin für den Beginn der Tarifverhandlung am 9. Februar 2023 bestätigen.
Am 9. Februar fand die Auftaktverhandlung als Videokonferenz statt. In konstruktiver Atmosphäre wurden die wechselseitigen Vorstellungen ausgetauscht. Der Geschäftsführer erläuterete die angespannte wirtschaftliche Situation und die Tarifkommission stellte die Forderungen für die Zeit bis Ende 2024 vor. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass der Arbeitgeber bis zum 6. April nach Rücksprache mit Aufsichtsrat und Gesellschafter ein tragfähiges Angebot übermitteln wird.
Die Verhandlung wurde am 19. April fortgesetzt. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Eckpunkte für eine Tarifeinigung verständigt. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat des Klinikums und den Landesvorstand des MB Sachsen.
Der MB Sachsen stimmte den Eckpunkten 8. Mai zu. Da die Arbeitgeberseite bis zum Ablauf der vereinbarten Erklärungsfrist keine Erklärung abgegeben hat, erfolgte eine Nachfrage durch den MB Sachsen. Am 26. Mai erklärte der Arbeitgeber dann überraschend, dass eine Zustimmung zu den ausgehandelten Eckpunkten nun von der Befassung des Aufsichtsrates abhängt, die kurzfristig nicht möglich sei. Der MB Sachsen hat diesen Vorgang gegenüber Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Landrat deulich kritisiert.
Erst am 27. Juni erteilte der Aufsichtsrat die Zustimmung zum Eckpunktepapier. Der Tarifvertrag konnte danach ausgefertigt werden und wurde am 5. Juli vom MB Sachsen unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch das Klinikum erfolgte erst Anfang August.
Der Tarifvertrag ist in Kraft getreten und kann im Tarifvertragsregister abgerufen werden.
Der Tarifvertrag mit dem KKH Weißwasser wurde auf Wunsch der Tarifkommission fristgemäß zum Jahresende 2020 gekündigt. Die Arbeitgebervertreter haben allerdings erklärt, abweichend von der üblichen Praxis, die Tarifverhandlung erst nach dem Ende der Friedenspflicht beginnen zu wollen, weshalb der Tarifvertrag erst ab Januar 2021 neu verhandelt werden kann. Zwischenzeitlich hat sich die Verzögerungstaktik weiter manifestiert, denn die Geschäftsführung steht erst Ende März für einen ersten Verhandlungstermin zur Verfügung. Nach einer nochmaligen Verschiebung der Verhandlung durch die Arbeitgeberseite, konnte die Auftaktverhandlung erst am 26. April stattfinden. Der Marburger Bund hat diese Verzögerung deutlich kritisiert und ein Inkrafttreten der neu zu verhandelnden Regelungen ab dem 1. Januar 2021 gefordert. Schwerpunkt der Beratungen war neben Regelungen zum Gesundheitsschutz der Ärzteschaft die bisher unzureichende Arbeitszeitdokumentation im Klinikum.
Die Verhandlung wurde auf Wunsch der Arbeitgeberseite um einen weiteren Monat auf den 31. Mai 2021 verschoben, da für ein eigenes Angebot zunächst eine Rücksprache mit dem Aufsichtsrat notwendig sei, was offenbar in den 7 Monaten seit der Kündigung des Tarifvertrages nicht für erforderlich erachtet wurde. Dieses Vorgehen stellt sich als Missachtung der Interessen der Ärzteschaft dar, wofür wir kein Verständnis haben. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Arbeitgeber der Tarifverhandlung nicht die notwendige Priorität einräumen. Dies wird der aktuell angespannten Personalsituation im ärztlichen Dienst nicht gerecht. Am 31. Mai fand die Verhandlung als Videokonferenz in konstruktiver Atmosphäre statt. Da nicht zu allen offenen Punkten Einigkeit erzielt werden konnte, wurde die Verhandlung auf den 10. Juni vertagt. An diesem Tag konnte zu allen Punkten eine Verständigung erzielt werden.
Die Einigung wurde im Juni durch den Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt. Der Aufsichtsrat des Klinikums hat nach mehrfacher Vertagung Ende Oktober überraschend entschieden, die von der Geschäftsführung erzielte Einigung abzulehnen.
Die Tarifkommission des Klinikums und der MB Sachsen sind über diese Entscheidung und das bisherige Verfahren irritiert und halten an dem im Juni gefundenen Kompromiss fest. Nachdem der Tarifvertrag bereits zum 31.12.2020 gekündigt worden war und das Verhandlungsverfahren mehrfach durch die Arbeitgebervertreter verzögert wurde, ist eine Zeitspanne zwischen Tarifeinigung und Ablehnung durch den Aufsichtsrat von mehr als vier Monaten ein weiterer Beleg für die inakzeptabele Verfahrensgestaltung. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden damit der maßgeblichen Bedeutung der Ärztinnen und Ärzte für die Patientenversorgung in der strukturschwachen Region nicht gerecht. Das Klinikum befindet sich seit 11 Monaten in einem tarifrechtlichen Schwebezustand. Eine Lösung ist nicht absehbar, wodurch sich die bereits angespannte Personalsituation im ärztlichen Dienst vermutlich weiter verschärfen wird. Über eine angemessene Reaktion wird der Landesvorstand des MB Sachsen beraten.
Nachdem der Landesvorstand des MB Sachsen im Dezember 2021 sein Unverständnis gegenüber dem Landrat und der Vorsitzenden des Aufsichtsrates zum Ausdruck gebracht hat, fand im Aufsichtsrat eine Neubewertung der Lage statt. Im Ergebnis wurde dem MB kurz vor Weihnachten mitgeteilt, dass man jetzt bereit sei, das im Juni gefundene Verhandlungsergebnis zu tarifieren. Der Tarifvertrag wurde im Februar redaktionell ausgearbeitet und vom MB unterzeichnet. Nachdem auch die Arbeitgeberseite unterschrieben hat, konnte der Tarifvertrag rückwirkend in Kraft treten. Er ist in unserem Tarifvertragsregister abrufbar.