• Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

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    Standort

    Träger: Unikliniken
    Fetscherstraße 74 01307 Dresden Sachsen

    Weitere Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Am Universitätsklinikum Dresden gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Dresden (UKD) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKD ärztlich tätig zu sein.

    Medizinische Fakultät

    Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

    Universitätsklinikum AöR

    Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Dresden angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der MB Sachsen mit dem UKD abgeschlossen hat.

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    Tarifverhandlungen MB Sachsen

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    Tarifrunde 2024

    Der Landesvorstand des MB Sachsen hat den Beschluss gefasst, den Tarifvertrag zum 31. Dezember 2023 zu kündigen, damit für die Zeit ab 1. Januar 2024 das Tarifrecht am UKD weiterentwickelt werden kann. Die Kündigung wurde fristgerecht an das Klinikum übermittelt.

    Die Auftaktverhandlung fand am 15. Januar statt. Der bereits vorab an den Vorstand des UKD übermittelte Forderungskatalog wurde durch den MB erläutert und in betont konstruktiver Atmosphäre durch die AG-Vertreter bewertet. Diese werden bis zum 1. Februar ein Angebot an den MB übermitteln.

    Nachdem die AG-Vertreter fristgemäß ein Diskussionspapier an den MB übermittelt hatten, in dem Angebote zu einezlenen Punkten des MB-Forderungskatalogs enthalten waren, wurde die Verhandlung am 8. Februar fortgesetzt. Die Beratung war von dem wechselseitigen Anliegen geprägt, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die verschiedenen Themen zu finden. Da dies (auch mit Blick auf die laufenden Tarifverhandlungen des MB mit der TdL) noch nicht abschließend möglich war, wurde die Verhandlung auf den 21. März vertragt.

    Am 21. März konnte zu allen offenen Punkten eine Einigung erzielt werden. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 10. Mai vereinbart, in der die Gremienzustimmung erfolgen soll. Beide Tarifvertragsparteien haben der Einigung zugestimmt. Nachdem der Tarifvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde, ist er rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er steht im Tarifvertragsregister des MB Sachsen zum Abruf bereit.

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    Tarifrunde 2022/23

    Der Tarifvertrag mit dem Universitätsklinikum Dresden wurde zum 31.12.2022 gekündigt. Aufgrund einer Klausel im aktuellen Tarifvertrag begann die Tarifverhandlung bereits am 30. September 2022. In konstruktiver Gesprächsatmosphäre konnten die Forderungen gegenüber dem Vorstand des Universitätsklinikum vorgestellt und erläutert werden. Neben einer angemessenen Vergütungsentwicklung für das Jahr 2023 fordert die Tarifkommission v.a. Regelungen zur besseren Planbarkeit der Arbeitszeiten und zur Eingrenzung der Dienstanzahl. Die Tarifverhandlung wird am 3. November fortgesetzt. Der Vorstand des UKD wird bereits bis zum 27. Oktober eine schriftliche Bewertung der Forderungen an den MB übermitteln. 

    Aufgrund Erkrankung des MB-Vertreters am 3.11. wurde die Verhandlung durch den Vorstand des UKD einseitig abgesagt, obwohl die MB-Tarifkommission zur Verhandlung bereit war. Die Verhandlung wurde am 20.12. fortgesetzt. Entgegen seiner Zusage vom 30. September hatte der Vorstand des UKD weder bis zum 27.10., noch bis zur Verhandlung am 20.12. ein Angebot oder eine Bewertung der Forderungen des MB übermittelt. Eine Positionierung erfolgte nur mündlich im Rahmen der Verhandlung, weshalb eine zielführende inhaltliche Auseinandersetzung nur zu wenigen Punkten möglich war. Der Vorstand des UKD hat am 22.12. ein schriftliches Angebot übermittelt, das nun von der MB-Tarifkommission bewertet wird.

    Die Verhandlung wurde am 26. Januar 2023 fortgesetzt. In konstruktiver Atmosphäre wurden die wechselseitigen Standpunkte erläutert. Die Tarifkommission wird bis zur nächsten Verhandlung am 10. Februar 2023 eine Bewertung des aktuellen AG-Angebotes vornehmen.

    Am 9. Februar 2023 wurde der Verhandlungsführer des MB überraschend vom Vorstand des UKD darüber informiert, dass die Verhandlung am 10. Februar aufgrund eines anderen Termins nicht stattfinden könne. Diese kurzfristige Absage des fest vereinbarten Verhandlungstermins stieß bei der Tarifkommission auf großes Unverständnis. Die Geduld für weitere Verzögerungen ist damit aufgebraucht. Der Vorstand des UKD muss nun sehr schnell eine inhaltliche Lösung ermöglichen, wenn er eine Eskalation verhindern will. Die Ärzteschaft ist sehr gut organisiert und bereitet sich auf einen Arbeitskampf vor, sollte in der nächsten Verhandlung keine Einigung möglich sein.

    Die Verhandlung wurde bereits am 14. Februar fortgesetzt. Da beide Seiten sehr an einer Einigung interessiert waren, gestaltete sich der Meinungsaustauch konstruktiv und zielorientiert. Im Ergebnis konnten wir uns mit dem Vorstand des UKD auf Eckpunkte für einen Änderungstarifvertrag verständigen. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf MB-Seite (Tarifkommission und Landesvorstand) und auf UKD-Seite (Aufsichtsrat und Gewährträger).

    Der Vorstand des MB Sachsen hat kurze Zeit nach der Einigung den Eckpunkten zugestimmt. Die Bestätigung der Tarifeinigung (vom 14. Februar) durch das UKD wird sich voraussichtlich bis Ende Juli verzögern.

    Die AG-Vertreter haben Anfang Mai auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates erst Ende Juli erfolgen kann. Anschließend muss der Tarifabschluss dann noch vom zuständigen Ministerium bestätigt werden, was voraussichtlich erst im August möglich sein wird. Danach soll der Änderungstarifvertrag dann zügig von der AG-Seite unterzeichnet und an den MB übermittelt werden. Der MB hat mehrfach gegenüber dem UKD kritisiert, dass sich das Genehmigungsverfahren auf AG-Seite nach der Einigung nun schon mehr als 6 Monate verzögert.

    Nachdem der Tarifvertrag Mitte August vom UKD unterzeichnet an den MB Sachsen übermittelt wurde, konnte dieser am 31. August auch vom MB unterzeichnet werden. Er ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.