• Tariflandschaft

    Seit 2006 ist der Marburger Bund nicht nur ein Berufsverband für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch eine tariffähige Gewerkschaft. Er handelt seitdem eigenständig arztspezifische Tarifverträge aus. In Sachsen gelten je nach Trägerschaft und Rechtsform unterschiedliche Tarifverträge.
    Tarifvertragslandschaft für Ärztinnen und Ärzte in Sachsen
    Haustarifvertrag

    Haustarifverträge MB Sachsen 

    Der MB Sachsen verhandelt mit der Geschäftsführung der jeweiligen Klinik oder Einrichtung.

    www.marburger-bund.de/sachsen/tarifvertraege

    Flächentarifvertrag

    Tarifverträge MB Bundesverband

    Der MB Bundesverband verhandelt mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),  der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) oder einem privaten Klinikbetreiber (z.B. Asklepios, Sana, Helios).

    www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege

    keintv

    Krankenhäuser ohne Ärzte-Tarifvertrag

    Die angestellten Ärzte/-innen schließen Individualarbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber. Der MB Sachsen kann Sie dabei unterstützen, einen Haustarifvertrag zu verhandeln.
    konfessionell

    Kirchliche Krankenhäuser

    Für die sächsischen Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft gibt es bisher keine arztspezifischen Tarifverträge, weil sich die Träger auf den sogenannten Dritten Weg berufen.
    reha

    Rehakliniken

    Die angestellten Ärzte/-innen schließen Individualarbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber (Ausnahmen: Vamed Klinik Schloss Pulsnitz und Rehaklinik Schwedenstein). Der MB Sachsen kann Sie dabei unterstützen, einen Haustarifvertrag zu verhandeln.

    Unserem Klinikregister können Sie entnehmen, an welchen Kliniken Tarifverträge Anwendung finden und wie der aktuelle Stand der Tarifverhandlungen ist.

    An meiner Klinik/Einrichtung gilt kein Tarifvertrag – was kann der MB Sachsen in diesem Fall unternehmen?

    In dieser Situation kann der MB Sachsen, als juristische Vertretung für Sie und Ihre Kollegen, mit Ihrem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag aushandeln. Im Vorfeld dazu wählen Sie zunächst eine Tarifkommission aus den MB-Mitgliedern Ihrer Klinik/Einrichtung. Die Tarifkommission wendet sich danach mit ihrem Wunsch, Tarifverhandlungen aufzunehmen, an den Vorstand des MB Sachsen, der schließlich mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt.

    Bevor Sie in die Tarifverhandlung gehen, ist es wichtig, dass Sie dafür möglichst viele Kollegen mobilisieren und Sie sich darüber einig sind, welche Aspekte in den Tarifvertrag aufgenommen werden sollen.

    Genauere Informationen dazu erteilen Ihnen gern unsere Mitarbeiter der Geschäftsstelle.