Der Patient Herr K. liegt nach Basilaristhrombose mit schweren Hirnschäden auf der Intensivstation. Die neurologische Prognose ist unsicher, seine Verlegung zur Reha geplant. Seine Angehörigen beharren darauf, dass er ein solches Leben nicht gewollt hätte. Kommt Ihnen ein solches oder ähnliches Szenario bekannt vor? Unter welchen Umständen wäre ein Therapierückzug zulässig – oder sogar geboten?
Nicht immer lässt sich der Patientenwille in Bezug auf Therapieentscheidungen ohne weiteres ermitteln - oder die Strukturen in Krankenhaus oder Praxis erschweren die Berücksichtigung des Patientenwillens. Gleichzeitig darf keine medizinische Behandlung unter Verletzung der Selbstbestimmung erfolgen.
Dr. phil. Saskia Metan, Koordinatorin des klinischen Ethikkomitees des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus und zertifizierte Ethikberaterin im Gesundheitswesen, bietet in ihrem Vortrag anhand von Fallbeispielen und der Erörterung ethischer Fragestellungen Orientierung für die Ermittlung des Patientenwillens. Die Fortbildung thematisiert auch das Spannungsfeld, wenn der Patient eine für ihn aus medizinischer Sicht geeignete Therapie ablehnt oder wenn sich Ärztinnen und Ärzte von Vorgaben bei der Behandlung unter Druck gesetzt fühlen. Gemeinsam kann die Frage diskutiert werden, wie sich der Patientenwille überhaupt in die ökonomisch geprägte Hochleistungsmedizin integrieren lässt.
Für wen
Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Sachsen.
Beginn
17:00 - 18:30 Uhr
Referentin
Dr. phil. Saskia Metan
- Koordinatorin Klinisches Ethik-Komitee (KEK) Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
- Ethikberaterin im Gesundheitswesen (zert. AEM)
Anmeldung
Online-Formular (siehe unten)
oder
per E-Mail (seminar@mb-sachsen.de)
Kosten
Die Teilnahme ist für Mitglieder des Marburger Bundes Sachsen kostenfrei.
Sie sind noch kein Mitglied? Hier geht's zur Mitgliedschaft: https://www.marburger-bund.de/mitglied-werden.
Die Teilnahmegebühr für Ärztinnen und Ärzte ohne Mitgliedschaft im Marburger Bund beträgt 100,- Euro.
Zertifizierung
Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der Sächsischen Landesärztekammer beantragt (vrsl. 2 Fortbildungspunkte).