• Clone of VKA-Tarifrunde 2021-2022

    Verlässliche Ruhezeiten, weniger Belastung und 5,5 Prozent mehr Gehalt - das sind die Forderungen des Marburger Bundes in der Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA).
    Impressionen von der Warnstreik-Kundgebung in Frankfurt

    Am 31. März 2022 kamen auf dem Römerberg in der Frankfurter Altstadt rund 4.000 streikende Ärztinnen und Ärzte aus kommunalen Kliniken zusammen, um den Forderungen des Marburger Bundes in den Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Nachdruck zu verleihen.

    Das Warnstreik-Video vom Römerberg und Fotos von der Kundgebung finden Sie hier.

     

    Forderungen des Marburger Bundes

    Unsere Forderungen im Original-Wortlaut können Sie folgendem Dokument entnehmen.

    Häufig gestellte Fragen zur Tarifrunde mit der VKA

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    Wird es in dieser Tarifrunde auch um den Öffentlichen Gesundheitsdienst gehen?

    Nein, die nach wie vor wichtige Schaffung eines arztspezifischen Tarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird in dieser Tarifrunde nicht behandelt. Ein Etappenerfolg des Marburger Bundes war es bei den letztmaligen Verhandlungen, die VKA zu einer Aufnahme der Tarifverhandlungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst noch im Jahr 2019 zu bewegen. Diese jedoch wurden – kaum begonnen – von Arbeitgeberseite mit dem Hinweis unterbrochen, zunächst internen Klärungsbedarf aufzuarbeiten. Leider hat sich an diesem Zustand bislang nichts geändert, sodass sich Marburger Bund und Arbeitgeber formal weiterhin in Verhandlungen befinden, die jedoch von Arbeitgeberseite blockiert werden. Der Marburger Bund steht jederzeit für die Fortsetzung der Verhandlungen zur Verfügung; formal bedarf es dafür aber keiner Forderung gegenüber der VKA.

    2
    Ist mit Streik- oder Warnstreikmaßnahmen an Krankenhäusern zu rechnen?

    Durch Streikmaßnahmen soll auf die Arbeitgeberseite Druck ausgeübt werden, zum Beispiel, um Bewegung in Tarifverhandlungen zu bringen. Die Arbeitgeberseite hat es somit selbst in der Hand, ob es zum Arbeitskampf in dieser Tarifrunde kommen wird oder nicht. Noch lässt sich das nicht seriös prognostizieren. Grundsätzlich ist ein Streik immer die Ultima Ratio und der Marburger Bund geht mit diesem Instrument sehr gewissenhaft um. Allerdings haben die zurückliegenden Tarifauseinandersetzungen gezeigt, dass unsere Mitglieder sowohl willens als auch in der Lage sind, das Mittel des Arbeitskampfes dort, wo es notwendig ist, einzusetzen und Verhandlungen zu forcieren.

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    Warum fordert der Marburger Bund keine sogenannte Corona-Prämie?

    Die Bundesregierung hat Ärztinnen und Ärzte zuletzt von der Zahlung einer sogenannten Corona-Prämie ausgenommen. Bei einigen Mitglieder stellte sich die Frage, warum der Marburger Bund nicht mit einer entsprechenden Forderung in die Verhandlungen geht. Die Tarifgremien haben allerdings bewusst auf eine solche Forderung verzichtet. Auch die sogenannte Corona-Prämie ist letztlich eine Einmalzahlung, deren Besonderheit darin liegt, dass sie weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Als Einmalzahlung wirkt sie jedoch weder tabellenwirksam noch wären akzessorische Zuschläge oder sonstige Gehaltbestandteile hiervon betroffen. Unser Ziel ist es jedoch, eine angemessene und vor allem nachhaltige Gehaltsteigerung zu erreichen. Daher fordern wir eine lineare Steigerung der Tabellenentgelte und verzichten - zumindest in den Forderungen - auf den einmaligen Effekt einer Prämie.

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    Welche Forderungen und welche Angebote liegen derzeit vor?

    Eine Gegenüberstellung der Forderungen und der "Angebote" der VKA finden Sie im folgenden Flyer.

    Das fordert der Marburger Bund Das bietet uns die VKA

    Klare Grenzen für Bereitschaftsdienste! 
    Wir fordern: Ab 1. Januar 2022 sind nur bis zu vier Bereitschaftsdienste im
    Kalendermonat zu leisten. Bisher gilt als Bezugszeitraum der Durchschnitt des Kalenderhalbjahres. Die Arbeitgeber haben das ausgenutzt und faktisch mehr Dienste angeordnet als erlaubt.

    Mehr statt weniger Bereitschaftsdienste!
    Die VKA will Errungenschaften der Tarifrunde 2019 de facto wieder beseitigen: So sollen statt der vereinbarten vier Dienste im Monat künftig sieben Dienste als monatliche Höchstgrenze gelten. Damit nicht genug: „Freiwillig“ dürfen es auch noch mehr sein.

    Gesicherter Anspruch auf freie Wochenenden!
    Wir fordern: Ab 1. Januar 2022 darf nur an höchstens zwei Wochenenden im Kalendermonat regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft angeordnet werden; eine Übertragung von Wochenenden entfällt. Überschreitungen sind grundsätzlich nur im Notfall zulässig und führen zu höherer Vergütung.

    Keine gesicherten freien Wochenenden – mehr Arbeitsbelastung!
    Kein Wort der VKA zu den Forderungen nach mehr Verbindlichkeit bei der Begrenzung von Wochenendarbeit oder zur kurzfristigen Inanspruchnahme an Wochenenden. Stattdessen sollen die Kliniken mit der bestehenden Durchschnittbetrachtung pro Kalenderhalbjahr weiter tricksen dürfen.

    Mehr Planungssicherheit bei den Diensten!
    Wir fordern die Anhebung der Bewertung der Bereitschaftsdienste auf 25 Prozentpunkte und des Zuschlags zum Rufbereitschaftsentgelt auf 25 Prozent, wenn die einmonatige Frist zur Dienstplanaufstellung nicht eingehalten wird.

    Willkür bei der Dienstplanaufstellung!
    Für eine rechtzeitige Dienstplanung soll ausreichen, dass der Arbeitgeber irgendeine Planung vornimmt; auf die – auch mitbestimmungsrechtliche – Zulässigkeit der Planung soll es nicht mehr ankommen. Damit würde die bestehende Regelung vollständig entwertet und der Willkür Tür und Tor geöffnet!

    Generelle Begrenzung der Rufbereitschaft!
    Wir fordern: Im Kalendermonat dürfen höchstens zwölf Rufbereitschaften angeordnet werden. Rufbereitschaft gehört arbeitszeitrechtlich zur Ruhezeit, deshalb müssen sich Unterbrechungen in einem erträglichen Rahmen bewegen. Ruhezeiten müssen gesichert sein, die Bezahlung muss endlich erhöht werden.

    „Rolle rückwärts“ bei der Arbeitszeiterfassung!
    So soll künftig der Grundsatz „Anwesenheit = Arbeitszeit“ nicht mehr gelten! Mehrarbeit muss dann wieder einzeln als Arbeitszeit nachgewiesen werden – Arbeitszeiterfassung nach Gutsherrenart.

    5,5 Prozent mehr Gehalt!
    Wir fordern eine lineare Entgelterhöhung von 5,5 Prozent für die Laufzeit von einem Jahr. Das entspricht der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und ist eine mehr als angemessene Antwort auf die gegenwärtige Inflationsrate.

    Reallohnverlust statt Wertschätzung ärztlicher Arbeit!
    Die VKA verlangt von den Ärztinnen und Ärzten 15 Monate Lohnverzicht! Die einmalige Corona-Prämie von 1.200 Euro kann diesen Reallohnverlust ebenso wenig ausgleichen wie die im Jahresdurchschnitt etwa einprozentige Gehaltssteigerung – das Ganze bei einer Gesamtlaufzeit von 39 Monaten!