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    11. Jul. 2022
    Die Bundesregierung plant neue gesetzliche Vorgaben zur Entlastung der Krankenhäuser. Hintergrund sind Personalengpässe beim Pflegepersonal. Künftig sollen Krankenhäuser verpflichtet werden, so viele Krankenpflegerinnen und -pfleger zu beschäftigen, wie tatsächlich gebraucht werden. „Die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt. Das Fachpersonal arbeitet nicht erst seit der Pandemie über die eigenen Belastungsgrenzen hinaus. Nach fast zweieinhalb Jahren Corona sind viele Beschäftige ausgelaugt und am Limit. Dass die Bundesregierung nun Entlastung schaffen will, ist ein richtiger Schritt. Es bleibt unklar, wie und wo die Fachkräfte gewonnen werden sollen", erklärt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.
    05. Jul. 2022
    Köln. Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte müssen eine Fachsprachprüfung vor ihrer zuständigen Landesärztekammer ablegen, bevor sie in den Beruf starten können. Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Der Marburger Bund NRW/RLP bietet in Kooperation mit dem mibeg-Institut Medizin Intensivkurse Fachsprache Medizin an, die ausländische Ärztinnen und Ärzte auf die Fachsprachprüfung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorbereiten. Das nächste Seminar startet am 14. September 2022 in Köln. Es umfasst vier Wochen.
    05. Jul. 2022
    Berlin. Das Sommerfest mit seinen Kolleginnen und Kollegen wollte ein IT-Mitarbeiter nicht verpassen. Allerdings erfüllt er die 2G+-Pflicht für das Fest nicht. Ein gerichtliches Eilverfahren blieb erfolglos. Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Ein IT-Mitarbeiter wollte ohne Einhaltung der Regel kommen. Das LAG Berlin hat dies abgelehnt. Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Sommerfest, wenn sie die von den Arbeitgebenden gemachten Vorgaben zum Schutz vor Corona nicht einhalten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 01.07.2022, Az. 6 Ta 673/22).
    05. Jul. 2022
    Pressemitteilung
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Chance ungenutzt gelassen, in der Causa Tarifeinheitsgesetz (TEG) Rechtsfrieden herzustellen. Die Mehrheit der Richterinnen und Richter sieht in den Bestimmungen des Gesetzes keinen Verstoß gegen Artikel 11 (Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie aus dem heutigen Urteil hervorgeht. Der Marburger Bund hatte Ende 2017 beim EGMR Beschwerde gegen das Gesetz in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil die im TEG vorgesehene Verdrängung des Tarifvertrages einer Minderheitsgewerkschaft in unverhältnismäßiger Weise in eine Kerngewährleistung von Art. 11 Abs. 1 der Konvention eingreift.
    04. Jul. 2022
    Viele Medizinstudierende fühlen sich unzureichend auf PJ und Weiterbildung vorbereitet. Mit dem Format „Talk in der Saloppe: Vom Studium in die Klinik“ haben der MB Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) auf Initiative von Konstantin Willkommen, PJ-Student, ehemaliger Sprecher des FSR-Medizin TU Dresden und Deutschlandstipendiat des MB Sachsen, ein Dialogformat für den ärztlichen Nachwuchs ins Leben gerufen.
    04. Jul. 2022
    In 35 sächsischen Krankenhäusern gilt ein mit dem Marburger Bund Sachsen verhandelter Haustarifvertrag. Aktuell befindet sich der Verband mit 14 Arbeitgebern in Tarifverhandlungen beziehungsweise hat diese zu Verhandlungen aufgefordert.
    02. Jul. 2022
    Düsseldorf. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßt die eindeutigen Aussagen im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu den wichtigen Herausforderungen für die NRW-Kliniken. „Das klare Bekenntnis zur neuen Krankenhausplanung und ebenso zur Zukunftsaufgabe Klimaschutz sind ein wertvolles Signal der beiden neuen Bündnispartner an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser. Wir sind froh, dass CDU und Grüne nun die Umsetzung des Krankenhausplans mit Nachdruck angehen werden“, sagte KGNW-Präsident Ingo Morell in einer ersten Reaktion. „Die NRW-Kliniken sind deshalb zuversichtlich, dass diese große inhaltliche Verbindlichkeit sich auch in der konkreten finanziellen Gestaltung fortsetzt.“
    01. Jul. 2022
    Köln/Bonn. Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig. Diese Entscheidung verkündete die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln am 1. Juli 2022 und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück. Ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“ und ruft die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Bonn seit Anfang Mai 2022 zum Streik auf. Das Universitätsklinikum Bonn hält die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, weil die Streikforderungen teilweise nicht hinreichend bestimmt und tariflich nicht regelbar seien.
    01. Jul. 2022
    Die Große Tarifkommission des MB hat nun die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Uniklinika aus dem Bereich des TV-Ärzte beschlossen. Den Kündigungen und den Beschlüssen zu den Forderungen war ein intensiver Diskussionsprozess vorausgegangen, für den Ihre Teilnahme an unserem Survey im Frühjahr wichtige Impulse gegeben hat. Dafür auch an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank.