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    16. Mai 2019
    Die Erfassung der Arbeitszeit ist nach Auffassung von Rudolf Henke (CDU), MdB und Vorsitzender Ärztegewerkschaft Marburger Bund, eine Selbstverständlichkeit, die der Europäische Gerichtshof jetzt klar zum Ausdruck gebracht habe. 30 Prozent der Krankenhäuser erfassten ärztliche Arbeitszeit beispielsweise gar nicht.
    16. Mai 2019
    Wer als internationaler Arzt in Deutschland ins Berufsleben starten will, muss etliche Hürden bewältigen. Der Marburger Bund Bremen und der Marburger Bund Niedersachsen helfen weiter und geben am Mittwoch, den 5. Juni, eine Einführung in das deutsche Gesundheitssystem. Die Veranstaltung findet erstmals in Bremen statt.
    16. Mai 2019
    16. Mai 2019
    Wieder eine klare Ansage in Richtung Arbeitgeber: Mehr als 1.500 Ärztinnen und Ärzte aus kommunalen Krankenhäusern in Bayern versammelten sich am Mittwoch (15. Mai) auf dem Münchener Odeonsplatz, um ihrer Gewerkschaft Marburger Bund in den Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) den Rücken zu stärken.
    15. Mai 2019
    Das ist die offizielle Zahl der Münchner Polizei: 1.500 auf dem Münchner Odeonsplatz. Aus allen Regionen Bayerns sind heute MBler zur zentralen Kundgebung gereist. Denn Landesvorstand Martin Lücke wollte es bei seiner Begrüßung ganz genau wissen und ließ die Bezirke „wettklatschen“. Er zeigte sich von dem Blick auf die Streikenden begeistert. "Das sieht so großartig aus und ich bin dankbar, dass ich hier heute vor Euch stehen darf." An die VKA gewandt versicherte er, dass "wir bereit sind für unsere Forderungen zu kämpfen - und auch noch länger". Denn es waren wieder deutliche Worte zu lesen auf den hochgehaltenen Plakaten: "Unsere unbezahlten Überstunden erhalten das System", "Arzt am Limit, Patient in Gefahr" oder "Mathe für Ärzte: von acht bis acht macht acht Stunden".
    14. Mai 2019
    Pressemitteilung
    „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt uns in den aktuellen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern den Rücken. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur objektiven und verlässlichen Erfassung der Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern kann dabei nur ein erster Schritt sein.
    14. Mai 2019
    Pressemitteilung
    „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt uns in den aktuellen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern den Rücken. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur objektiven und verlässlichen Erfassung der Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern kann dabei nur ein erster Schritt sein. Wir wollen, dass sich der Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit grundlegend ändert und Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger von den Kliniken missachtet werden“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den heutigen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur systematischen Arbeitszeiterfassung.