Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass der Bund erstmalig die langjährige Forderung des Marburger Bundes nach einer bundeseinheitlichen Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr unterstützt habe. Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz stehen den Krankenhäusern hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. „Wir erwarten, dass die Krankenhäuser zukünftig allen Medizinstudierenden im Praktischen Jahr - auch denen, die sich bereits im PJ befinden - eine angemessene, existenzsichernde Aufwandsentschädigung zahlen. Dies darf nicht nur für epidemische Notlagen gelten – es muss zu einer generellen Übereinkunft werden“, forderte Botzlar.
Die Politik habe offensichtlich erkannt, dass den Studierenden keine Nachteile daraus erwachsen dürfen, wenn sie bereit sind, in dieser Krisensituation in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen mitzuhelfen. „Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus gewesen, wenn Fehlzeiten aufgrund von Quarantäne auf die reguläre Anzahl von 30 Fehltagen im Praktischen Jahr angerechnet worden wären. Das ist zum Glück vom Tisch“, sagte Botzlar.
Botzlar mahnt einheitliche Durchführung der M2-Prüfung an
„Was bei der Abiturprüfung gelingt, muss auch beim Zweiten Staatsexamen möglich sein“
31.März
2020
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes