Der Marburger Bund ist die erste Wahl für die angestellten Ärztinnen und Ärzte in Bayern!
Die Kammermitglieder, darunter auch alle Mitglieder des Marburger Bundes, wählen vom 14. November bis 28. November 2022 die zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung.
Alle wahlberechtigten Mitglieder des Marburger Bundes Bayern können sich bei den Ärztekammerwahlen als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Am 26. September endete die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Für die Wahlen 2022 haben wir eine eigene Kampagnenseite aufgesetzt, wo Sie Informationen zur Wahl und den Kandidierenden in den einzelnen Stimmkreisen finden.
Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den angestellten Ärztinnen und Ärzten in Kliniken, MVZs und Praxen Ihre Stimme geben!
Infos zur Arbeit der Kammer
Die Ärztekammern sind die zentralen Organe für die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte.
Selbstverwaltung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt, eigenverantwortlich und unabhängig regeln können (Subsidiarität). Dafür hat der Staat bestimmte Aufgaben gesetzlich an die Ärztekammern übertragen.
Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung aller Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und vertritt angestellte ebenso wie niedergelassene und berentete Kolleginnen und Kollegen.
- die Entwicklung oder auch Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und vor allem Weiterbildungsordnungen (im Land),
- politische Arbeit und Interessensvertretung (im Land),
- Ausschüsse innerhalb der Ärztekammern sind wichtige Beratungsgremien für den Vorstand, in denen gesundheitspolitische und kammerinterne Themen diskutiert werden.
Die (regulären) Vertreterversammlungen tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
In der konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen.
Der Deutsche Ärztetag ist die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das sogenannte „Parlament der Ärzteschaft".
Er ist das oberste beschlussfähige Gremium der Bundesärztekammer, dort werden bundesweite Regelungen zum ärztlichen Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik erarbeitet.