Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB)
Sie wurden von einer Kollegin oder einem Kollegen angesprochen oder haben sich selbst gefragt, ob Sie Lust hätten als Kandidat/in für den Marburger Bund bei der KV-Wahl anzutreten?
Dann sind Sie hier richtig: Wir sind auf der Suche nach engagierten Mitgliedern die mit unserer Unterstützung bereit sind der immer größer werdenden Gruppe der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich eine Stimme zu verleihen.
Dieser kurze Text dient dazu Ihnen weitere Informationen zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (kurz KVB) und einer etwaigen Kandidatur geben.
Allgemeine Informationen zur Vertreterversammlung der KVB
Die KV-Vertreterversammlung (VV) ist das oberste Organ der KV Bayern. Sie repräsentiert alle Mitglieder der KVB, traditionell die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, aber eben auch in zunehmenden Maße die angestellten und ermächtigen KV-Mitglieder. An der Spitze stehen die von den Delegierten gewählte VV-Vorsitzenden. Sie bereiten regelmäßig die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und bilden das Bindeglied zwischen Vorstand und Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht. Sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand und sie wählt die Delegierten für die VV der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Die Vertreterversammlung der KV Bayern hat 50 Mitglieder. Diese Delegierten üben ihre Funktion allesamt ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung aus.
Voraussetzung für das aktive Wahlrecht (d. h. dass Sie gewählt werden können) ist, dass Sie Mitglied der KV Bayern sind, d. h. Sie müssen im Arztregister der KV Bayern und im Wählerverzeichnis der KV Bayern gelistet sein. KV-Mitglied ist ein/e ermächtigte/r Krankenhausarzt bzw. -ärztin unabhängig vom (zeitlichen) Umfang der Ermächtigung
oder ein/e durch den Zulassungsausschuss genehmigte/r Facharzt/in mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 10 Stunden.
NICHT wählbar sind Weiterbildungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten/innen sowie Vertreter- und Honorarärzte/innen ohne eigene vertragsärztliche Praxis.
Passives Wahlrecht (d. h. andere wählen können) haben alle, die Mitglied der KV Bayern sind.
Für die Gruppe der Ärzte und für die Gruppe der Psychotherapeuten sind vom 11. August bis 9. September getrennte Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 wahlberechtigten Unterstützer der jeweiligen Wählergruppe eigenhändig unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind auch die Kandidaten des Wahlvorschlags.
Im Zeitraum vom 27. Oktober bis 9. November (13:00 Uhr) müssen die Briefwahl-Unterlagen bei der KVB eingehen. Zu spät eingehende Wahlunterlagen dürfen für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Als gewählte/r Delegierte/r vertreten Sie die Interessen der angestellten und ermächtigten Ärzte/innen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern.
Die Legislaturperiode dauert von 01.01.2023 bis 31.12.2028. Im ersten Jahr der Legislaturperiode finden häufig mehr Sitzungen als üblich statt, da die verschiedenen Ausschüsse gewählt werden müssen.
Von den Delegierten der KV-Vertreterversammlung werden verschiedene Ausschüsse gewählt.
Noch Fragen zur KV-Wahl 2022?
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern:
mail@mb-bayern.de Betreff: KV Wahl
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