Obwohl die aktuelle Entgelttabelle mit Wirkung zum 30. September 2021 gekündigt wurde, bieten die Arbeitgeber eine lineare Erhöhung der Gehälter erst zum 1. Januar 2023 – das heißt nach 15 sogenannten Leermonaten – um lediglich 1,65 Prozent und danach zum 1. Januar 2024 um weitere 1,65 Prozent an. „Wenn man die von der VKA vorgesehene Gesamtlaufzeit von 39 Monaten zugrunde legt, würden sich die Ärztegehälter im Jahresdurchschnitt um gerade einmal etwa ein Prozent erhöhen. Bei der derzeitigen und aller Voraussicht nach auch zukünftigen Inflationsentwicklung würde dadurch noch nicht einmal die Preissteigerung kompensiert. Dies wird auch nicht durch die Einmalzahlung einer Corona-Prämie wettgemacht. Faktisch will die VKA den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern ein Gehaltsminus zumuten.“
„Wir haben von den kommunalen Arbeitgebern erwartet, dass sie die Notwendigkeit von eindeutigen, transparenten und verbindlichen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften erkennen. Das Gegenteil ist der Fall: Die VKA will hinter die im Jahr 2019 vereinbarten Regelungen wieder zurück und die fristgerechte Aufstellung von Dienstplänen erschweren, die maximale Belastung mit vier Bereitschaftsdiensten pro Monat praktisch verdoppeln und eine unbegrenzte Anzahl von Rufbereitschaften zulassen. Der hierzu vorgesehene Zuschlag bei im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 16 solcher Dienste pro Monat ist bestenfalls schlechte Kosmetik“, so Botzlar.
Auch bei der Arbeitszeiterfassung soll die Uhr wieder zurückgedreht werden. Nach der geltenden Regelung im Tarifvertrag ist die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte am Arbeitsplatz zu dokumentieren und als Arbeitszeit zu werten. Der Arbeitgeber muss beweisen, welche Tätigkeiten während der Anwesenheit des Arztes im Krankenhaus keine Dienstaufgabe waren. Diese Begründungspflicht soll nach dem Willen der VKA nun wieder auf den einzelnen Arzt übertragen werden. Nur die arbeitsvertraglich und dienstplanmäßig vorgesehene Anwesenheit soll als Arbeitszeit gelten. Außerplanmäßige Arbeitszeiten, wie sie gerade jetzt in der Corona-Krise an der Tagesordnung sind, würden de facto unter den Tisch fallen.
„Wir wollen einen Abschluss, der Arbeitsbedingungen verbessert und nicht verschlechtert. Wir wollen einen Abschluss, der Personal hält und nicht vertreibt. Deshalb haben wir in diesen Tarifverhandlungen klare Grenzziehungen bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften gefordert. Nichts davon findet sich in dem Angebot der VKA. Im Gegenteil: Die Arbeitgeberseite will diese Grenzen zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte verschieben und die Arbeitslast weiter erhöhen. Auf dieser Grundlage ist keine Annäherung möglich. Die VKA hat jetzt die Möglichkeit, sich während der Zeit des Jahreswechsels eines Besseren zu besinnen und ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen“, sagte Botzlar.
Weitere Informationen zur aktuellen Tarifrunde: www.vka-tarifrunde.de.
Gehaltsminus, Aufweichung von Höchstgrenzen und mehr Arbeitslast – Arbeitgeber provozieren Tarifkonflikt
Marburger Bund: Angebot der VKA untauglich für Einigung
17.Dezember
2021
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes