• Jahresende

    Verjährung von Ansprüchen
    04.Dezember 2024
    Das Jahr 2024 neigt sich mit schnellen Schritten schon wieder dem Ende zu! Zum Ende eines Jahres verjähren auch viele Ansprüche - die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, d.h. Ansprüche aus dem Jahre 2021 verjähren zum 31.12.2024, wenn sie nicht klageweise geltend gemacht werden.
    Verjährung von Ansprüchen
    Verjährung von Ansprüchen

    Wir weisen deshalb darauf hin, dass eine klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, die zum 31.12.2024 verjähren, nur dann möglich ist, wenn die notwendigen Unterlagen hierfür bis zum 13.12.2024 in unserer Geschäftsstelle eingegangen sind.