• Marburger Bund fordert vollständige Abkehr von Fallpauschalen-Finanzierung

    141. Hauptversammlung: Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als erlösunabhängige Vergütungskomponente ausgestalten
    13.Mai 2023
    Der Marburger Bund fordert vom Bundesgesetzgeber eine vollständige Abkehr von der derzeitigen Krankenhausfinanzierung über diagnosebezogene Fallkostenpauschalen (DRG). Der größte deutsche Ärzteverband hält die von der Regierungskommission beim Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene „Weiterentwicklung“ des Fallpauschalensystems für ungeeignet, um die damit verbundenen erheblichen Fehlanreize zu beseitigen, auch wenn Schritte für eine Vorhaltefinanzierung unternommen werden.

    Jede Krankenhausfinanzierung auf der Basis von DRGs setze Fehlanreize zu Unter-, Über- und Fehlversorgung und schaffe Interessenkonflikte, die das individuelle Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient gefährdeten. „Vertrauen braucht Zeit und kann nicht mit einer DRG erfasst werden. Vertrauen ist nicht zählbar“, heißt es in einem Beschluss der 141. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Essen.

    Der Marburger Bund spricht sich für ein zukunftsfestes Abrechnungssystem für Krankenhausleistungen aus, um eine bedarfsdeckende Versorgung zu humanen Bedingungen zu ermöglichen: „Konservativ-begleitende Behandlungen und die menschlich-soziale Interaktion dürfen gegenüber technischen ‚Leistungen‘ nicht weiter benachteiligt werden. Sie sind personalbindend und aufwändig, aber essenziell für den Behandlungserfolg und müssen wieder Wertschätzung erfahren.“

    Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als erlösunabhängige Vergütungskomponente auszugestalten. Die Vorhaltefinanzierung müsse einen Bezug zu den Kosten der notwendigen Infrastruktur eines Krankenhauses (Personal- und Sachkosten) unter Berücksichtigung der Erfüllung des jeweiligen Versorgungsauftrages haben.

    Die von der Regierungskommission vorgeschlagenen „Vorhaltevergütungen“ würden dagegen auch in Abhängigkeit der Anzahl der Behandlungsfälle gezahlt werden. Mit einer solchen Ausgestaltung würde de facto ein weiteres kompliziertes Vergütungssystem neben den in reduzierter Form weiter bestehenden DRG-Fallpauschalen etabliert werden, kritisierte die Hauptversammlung des Marburger Bundes.


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