Wenn auch in der kommenden Verhandlungsrunde die Arbeitgeber eine zukunftsweisende Einigung verweigern, werde eine entsprechende Antwort der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken nicht lange auf sich warten lassen, so Botzlar vor der am 16. und 17. Januar stattfindenden dritten Verhandlungsrunde zwischen Marburger Bund und TdL.
Der Marburger Bund erwarte von der Arbeitgeberseite konkrete Vorschläge, die zu einer Einigung führen können. „Eins ist klar: Vollkommen unzureichende Entgeltsteigerungen mit überlangen Laufzeiten werden die Situation nicht verbessern. Im Gegenteil – Ärztinnen und Ärzte an Uniklinika würden für lange Zeit tariflich abgehängt bleiben“, sagte Botzlar. Für den Fall, dass eine Verständigung mit der TdL in der kommenden Verhandlungsrunde nicht gelingt, bereitet der Marburger Bund daher einen ganztätigen Warnstreik am 30. Januar vor.
In den Verhandlungen fordert die Ärztegewerkschaft für die Laufzeit von einem Jahr linear 12,5 Prozent mehr Gehalt für die Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken. Die angestrebte lineare Erhöhung ist nicht nur wegen der weiterhin starken Preissteigerung folgerichtig. Vielmehr geht es auch darum, den Gehaltsabstand zu anderen Krankenhausträgern aufzuholen, bei denen Ärztinnen und Ärzte mehr finanzielle Wertschätzung erfahren als in Universitätskliniken.
Die Aufwertung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten ist ein weiterer Schwerpunkt der Forderungen. „Die zunehmende Verdichtung der Arbeit führt zu dem anhaltenden Trend, immer mehr reguläre Klinikarbeit der Ärztinnen und Ärzten in die Randzeiten des Tages und auf die Wochenenden zu verlegen. Dieser Entwicklung muss wirksam Einhalt geboten werden. Wir fordern deshalb höhere Zuschläge auf Dienste zu ungünstigen Zeiten“, erklärte Botzlar.
Darüber hinaus hat sich der Marburger Bund zum Ziel gesetzt, das System der Schicht- und Wechselschichtarbeit grundlegend neu aufzustellen. „Wir wollen ein aufkommensabhängiges und individuell gerechtes Zuschlagsystem, das auf die Belastungen der Schichtarbeit mehr als nur symbolisch Rücksicht nimmt“, so der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.
Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der TdL finden Sie unter: www.tdl-tarifrunde.de.
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