• Kein großer Wurf

    Pressemitteilung
    Marburger Bund Bayern zeigt sich enttäuscht über Pläne zur Krankenhausreform
    12.Juli 2023
    In der Verlautbarung zu den Eckpunkten für eine Krankenhausreform vom 10. Juli heißt es wörtlich: „Alle nachfolgenden Eckpunkte stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer zukünftigen Gesamteinigung zwischen Bund und Ländern über die Grundstruktur einer Krankenhausreform. Eine solche Einigung umfasst auch die notwendige finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder.“
    Marburger Bund Bayern zeigt sich enttäuscht über Pläne zur Krankenhausreform
    Marburger Bund Bayern zeigt sich enttäuscht über Pläne zur Krankenhausreform

    „Man hat sich also darauf geeinigt, dass man sich noch einigen muss. Wie sich die geplanten Maßnahmen auf die Versorgung jeweils konkret auswirken könnten, bleibt zunächst unklar“, kommentiert Dr. Andreas Botzlar, Landesvorsitzender des Marburger Bundes Bayern, das vorgestellte Eckpunktepapier zur Krankenhausreform. Die Ärztegewerkschaft betont daher die Notwendigkeit der angekündigten belastbaren Auswirkungsanalyse und Folgenabschätzung.

    Der Marburger Bund Bayern begrüßt grundsätzlich den Einstieg in eine Vorhaltefinanzierung, ohne eine vollkommene Abkehr vom Fallpauschalensystem gehen die Pläne jedoch nicht weit genug. „Das Fallpauschalensystem hat zu massiven Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung geführt. Deshalb muss es komplett abgeschafft werden und darf nicht in abgeschwächter Form durch die Hintertür auch in die zukünftige Krankenhausfinanzierung Einzug halten“, fordert Botzlar.

    Zudem besteht die erhebliche Sorge, dass ein Nebeneinander zweier Finanzierungssysteme nicht zu weniger, sondern zu deutlich mehr Kontrollbürokratie führen werde. „So entziehen wir den Patientinnen und Patienten noch mehr personelle Ressourcen“, fürchtet Botzlar. Schon jetzt verbrächten Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern täglich drei Stunden mit bürokratischen Aufgaben. Darüber hinaus dürfe die Vorhaltefinanzierung keinesfalls dazu führen, dass sich Länder aus ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser noch weiter zurückziehen.

    Das Ergebnis der Krankenhausreform muss nach Auffassung des Marburger Bundes Bayern eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft sein, die eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung unabhängig von Wohnort und geografischer Lage ermöglicht. Zudem muss ein Flächenland wie der Freistaat Bayern ein besonderes Augenmerk auf die Versorgung im ländlichen Raum richten. Die Transformation des Gesundheitswesens werde nur gelingen können, wenn hierfür ausreichende zusätzliche Mittel von Bund und Ländern für den Reformprozess zur Verfügung stehen, so der Marburger Bund Bayern.

    Neben ihrer Rolle in der Patientenversorgung nehmen Krankenhäuser eine zentrale Funktion bei der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten ein. „Dieser Aspekt ist bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Mehr noch: Die Reformpläne untergraben die von der ärztlichen Selbstverwaltung etablierten tragfähigen und zielorientierten Strukturen. Gut nachvollziehbar ist, die geplanten Level-Ii-Krankenhäuser von weiten Teilen der stationären Behandlung – also Diagnostik und Therapie – auszuschließen. Allerdings kann ihnen dann nicht die vorgesehene zentrale Rolle bei der ärztlichen Weiterbildung zukommen. Weiterbildungsbefugnisse müssen von den Landesärztekammer auch zukünftig nach objektivierbaren Kriterien erteilt werden. Zu einer gesetzlich vorgegebenen Zuweisung von Befugnissen, auch bei Fehlen der erforderlichen Kompetenzen und Strukturen, darf es nicht kommen“, so Botzlar.

    Entscheidend werde sein, worauf sich Bund und Länder konkret einigen und ob der Transformationsprozess hinreichend gegenfinanziert ist, damit aus der dringend notwendigen Reform kein „Reförmchen“ wird.

    Kontakt:

    Marburger Bund Bayern
    Karin Lange
    Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Tel.: 089 4520501-30 (mobile Weiterleitung)
    lange@mb-bayern.de

     

    Bildquelle: HNFOTO, #502325055,