
Während die Länder im Rahmen der Daseinsvorsorge die Gesundheitsversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger möglichst bedarfsorientiert organisieren müssten, sei der Bund lediglich an einer Kostenreduktion interessiert. Dies als „Qualitätsverbesserung“ zu bezeichnen, sei nichts weniger als ein Täuschungsmanöver, moniert Botzlar.
Gegenwärtig entstehe ein System, welches bei maximalem Aufwand mehr unerwünschte Nebenwirkungen als erwünschte Wirkungen erzeugen werde. Gründe dafür seien zum einen der Anspruch das Bundes auf lücken- und ausnahmslose Planung und zum anderen die Vorstellung, ein Planungsinstrument auch für Berechnung der Entgelte verwenden zu können. „Dieser Fehler wurde bereits vor 20 Jahren bei der Einführung des heute zu Recht kritisierten Fallpauschalen-Systems gemacht und darf nicht wiederholt werden!“ so Botzlar weiter. Besser sei es, sich bei der Planung auf jene Bereiche der stationären Versorgung zu konzentrieren, die aufgrund ihrer Kostenrelevanz und Komplexität eine Regulierung und Steuerung tatsächlich benötigen. Nur so könne eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.