Landtag Rheinland-Pfalz: Reform des Rettungsdienstgesetz RLP verabschiedet
30.Januar
2020
Es sei gelungen, für Rheinland-Pfalz passgenau auf die Änderungen im europäischen Vergaberecht zu reagieren und die Sanitätsorganisationen des Landes bei der Vergabe rechtssicher weiter zu privilegieren. Das Gesetz schaffe überdies Klarheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Leitstellenpersonal, regele den Bau von Rettungswachen und die Finanzierung der Notarztversorgung.