Köln. Unmittelbar vor dem ersten Warnstreik haben die Kliniken der Stadt Köln versucht, den heutigen Warnstreik des Marburger Bundes durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen. Dieser Versuch hat sich gestern in der spätabendlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht Köln als Rohrkrepierer herausgestellt. „Das Gericht machte überdeutlich, dass die Warnstreiks am heutigen Tag und am 30. März 2023 als Reaktion darauf, dass die VKA dem Marburger Bund bis heute nicht einmal ansatzweise ein Gegenangebot zu der berechtigten Forderung nach einem Inflationsausgleich zzgl. 2,5 v.H. Gehaltssteigerung unterbreitet haben, gerechtfertigt ist“, erläuterte RA Rolf Lübke, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP.