„Impfen stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, ist eine invasive ärztliche Tätigkeit und nicht delegierbar“, stellt ÄKWL-Präsident Windhorst klar. Dazu gehörten auch die ärztliche Anamnese sowie die Aufklärung und Beratung der Patienten über mögliche Gegenanzeigen. Beim Impfen könne es immer zu Komplikationen wie allergischen Reaktionen kommen, dann sei schnelles ärztliches Notfallhandeln erforderlich. Zudem wäre es für die Umsetzung der Pläne des Ministeriums erst einmal notwendig, die Berufsordnung der Apotheker zu ändern. Derzeit sei es den Apothekern nicht erlaubt, Heilkunde am Menschen auszuüben. „Deshalb ist die Aktion des Bundesgesundheitsministeriums unüberlegt und gefährdet die Patientensicherheit. Es darf kein Impfen am Tresen, kein Impfen im Vorbeigehen und ohne Arzt geben.“
Um das Ziel einer höheren Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu erreichen, könne es vielmehr sinnvoll sein, wenn in Apotheken ein Impf-Status-Check durchgeführt würde und die Patienten bei Bedarf anschließend zum Impfen in die Hausarztpraxis weitergeleitet würden. „Das wäre eine zweckmäßige Kooperation zwischen Apothekern und Ärzteschaft“, betont Windhorst.
Um den Impfschutz der Bevölkerung in den therapeutischen Bereich zu bringen und die Ausbreitung möglicherweise tödlicher Auswirkungen von Epidemien, besonders Grippe, Masern oder Polio, zu verhindern, spricht sich der gesamte Vorstand der ÄKWL für eine Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten aus. Impfungen gehören nach Ansicht von ÄKWL-Präsident Windhorst zu den einfachsten und wirkungsvollsten Präventivmaßnahmen gegen Infektionskrankheiten und deren schwerwiegenden Folgen. Impflücken seien ein „gesamtgesellschaftliches Problem“.