"Wenn wir immer von der Systemrelevanz sprechen, dürfen wir aber nicht gleichzeitig jene diskriminieren, die in der Patientenversorgung tätig sind. Eine Schutzimpfung von Ärztinnen und Ärzten, von Pflegerinnen und Pflegern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss über die vorhandenen Impfstoffmengen geregelt werden. Man kann doch in einem Krankenhaus oder der Praxis eines niedergelassenen Arztes nicht nur einen Teil des Personals impfen, nämlich diejenigen in der COVID-Versorgung; und deren Kollegen, die sich währenddessen um die Non-COVID-Patienten oder zum Beispiel um Notfälle kümmern, gehen ungeimpft zum Dienst“, betont Gehle.
„Es ist unrealistisch, dass in den Kliniken und Praxen Menschen ausschließlich an COVID-Patienten arbeiten und weitere Kollegen nur andere Patienten versorgen. Das Personal unterstützt sich doch kollegial. Es darf deshalb in den Kliniken und Praxen keine Zwei-Klassen-Impfung geben, die vom Einsatzort oder der Einsatzart abhängig ist.“