„Dies stellt eine nicht begründbare und deutliche Verschlechterung der Wettbewerbsposition für viele Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen dar und kann für die betroffenen Kliniken zu einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil führen“, warnt Dr. Hans-Albert Gehle.
In NRW zertifiziert ÄKzert®, die fachlich unabhängige Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe, im Auftrag des NRW-Gesundheitsministeriums die nach dem Krankenhausplan NRW benannten Brustzentren. Dem Verfahren liegt der vom Gesundheitsministerium NRW herausgegebene Anforderungskatalog zu Grunde. Dieser beinhaltet im fachlichen Teil sehr ähnliche Anforderungen wie der DKG-Katalog. Zusätzlich wird im nordrhein-westfälischen Verfahren auch das Qualitätsmanagement im Brustzentrum überprüft.
Die Ärztekammer fordert deshalb, die ÄKzert®-Zertifikate als aussagekräftiges Qualitätssiegel entsprechend dem Lauterbach’schen Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz umgehend in den Klinik-Atlas aufzunehmen.
„Alles andere widerspricht dem Sinn des Transparenz-Gesetzes und wäre genau das Gegenteil von Transparenz“, betont ÄKWL-Präsident Dr. Gehle. „Darunter zu leiden haben neben den betroffenen Kliniken in Nordrhein-Westfalen vor allem die Brustkrebspatientinnen.“