• Ärztekammern plädieren für Freistellung der Transplantationsbeauftragten

    Ärztekammer Westfalen-Lippe / Ärztekammer Nordrhein / NRW-Ministerium für Gesundheit
    01.Februar 2018
    Münster/Düsseldorf
    Die Situation der Organspende gerade in Nordrhein-Westfalen ist so dramatisch wie schon lange nicht mehr. Im vergangenen Jahr hat es in NRW nur noch 146 Organentnahmen gegeben, 2012 waren es noch 231 Organspender. Ein Grund für diese „alarmierenden Zahlen“ ist, wie die Ärztekammern Westfalen-Lippe (ÄKWL) und Nordrhein (ÄKNO) sowie das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) finden: Die Lage der verantwortlichen Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Die Kammern plädieren dafür, die Beauftragten von ihrer Routinearbeit freizustellen.

    „Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken werden vielfach in der Durchführung ihrer speziellen Arbeit eingeschränkt“, sagt ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst im Rahmen eines Erfahrungsaustausches der Ärztekammern und des Landesgesundheitsministeriums mit den Transplantationsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen in Münster: „Ihr Engagement wird behindert durch hohes Arbeitsaufkommen und Zeitmangel, die fehlende Akzeptanz innerhalb des Krankenhauses oder die Tatsache, dass sie für ihre Organspende-Tätigkeit nicht freigestellt werden.“

    Jeden Tag sterben drei Menschen auf der Warteliste

    Es sei bezeichnend, dass von den 340 eingeladenen Transplantationsbeauftragten nur 18 einen bedeutenden Termin, an dem auch das Landesgesundheitsministerium teilnehme, wahrnehmen könnten. „Das nenne ich ein deutliches Zeichen der Zeitnot und der Belastung mit Routinearbeit.“
    Gemeinsam plädierten die Präsidenten der Kammern, Dr. Theodor Windhorst (ÄKWL) und Rudolf Henke (ÄKNO), für die „bayerische Lösung“: In Bayern werden die Beauftragten seit vergangenem Jahr freigestellt. Die Ärzteschaft könne nicht länger zusehen, wie jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste sterben. Deshalb müssten die Kliniken stärker in die Pflicht genommen und die Rahmenbedingungen der Arbeit der Transplantationsbeauftragten mit verbindlichen Regelungen im Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben werden.

    Es braucht verbindliche Regelungen zur Freistellung und Honorierung

    „Ich trete für die „bayerische Lösung“ ein, da sie den komplexen Aufgaben der Transplantationsbeauftragten im Organspendeprozess besser Rechnung trägt“, erklärt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Kontrolle der Zusammenarbeit zwischen Entnahmekrankenhäusern, Transplantationszentren und der DSO, Dokumentationsaufgaben, sowie die wichtige Begleitung von Angehörigen. Damit die Transplantationsbeauftragten diese Aufgaben umfänglich erledigen können, braucht es verbindliche Regelungen zu deren Freistellung und Honorierung.“

    Breite gesellschaftliche ­Unterstützung nötig

    „Uns ist allen klar“, sagt Staatssekretär im Gesundheitsministerium Edmund Heller, „das Thema Organspende und Transplantation braucht weiterhin viele Verbündete, Öffentlichkeit und breite gesellschaftliche Unterstützung. Allerdings wissen wir auch, dass in der Frage der Identifizierung von Organspendern das Krankenhaus der wichtigste Ort ist. Besondere Verantwortung tragen hier die Transplantationsbeauftragten; deshalb brauchen und verdienen sie jede Unterstützung für ihre schwierige Aufgabe.“

    Gerade in kleineren Krankenhäusern fehlen Neurologen

    „Letztlich“, so äußert sich Dr. Theodor Windhorst weiter, „fehlen auch Neurologen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, besonders in den kleineren Häusern.“ Um die Zahl der Neurologen für die Organspende zu steigern, haben die Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein alle Neurologen in NRW angeschrieben, um sie für eine konsiliarärztliche Tätigkeit bei der Hirntod-Diagnostik zu gewinnen.

    Insgesamt gibt es nun in beiden Landesteilen etwa 20 Ärztinnen und Ärzte, die insbesondere den kleinen Krankenhäusern ohne neurologische Abteilung für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Koordiniert wird ihr Einsatz über die Deutsche Stiftung Organtransplantation.

    Krankenhäuser müssen personell und finanziell für die Aufgabe gerüstet werden

    Es sei „ein ganzes Bündel an Maßnahmen“ notwendig, um die Situation der Organspende in NRW zu verbessern. Selbstverständlich müssten die Krankenhäuser auch personell und finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Krankenhäuser dürften nicht draufzahlen, wenn sie einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellen oder eine Organentnahme durchführen.

    Mitarbeiter stärker für das Thema sensibilisieren

    „Wir müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern stärker für das Thema Organspende sensibilisieren und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen durchführen. Und wir brauchen gut geschulte Transplantationsbeauftragte, die zeitlich und finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe auch tatsächlich wahrzunehmen“, so Windhorst abschließend.

    So sollten im Rahmen der Fortbildung alle zwei Jahre Refresherkurse absolviert werden können. Zudem müsse die Bevölkerung noch intensiver als bisher über das Thema Organspende informiert werden. Insbesondere gelte es, Wertschätzung für Organspender auszudrücken und das sichere Verfahren der Hirntod-Diagnostik zu verdeutlichen. „Alle diese Maßnahmen zusammen dienen dazu, die Sicherheit einer Organspende zu gewährleisten.“