Landesregierung lenkt bei Epidemie-Gesetz ein / AEKNO startet mit Freiwilligen-Register
09.April
2020
Auch die Befristung des Gesetzes auf den 31. März 2021 hält Rudolf Henke für richtig. „Die Klarstellung zur Entscheidungsfreiheit ärztlicher Tätigkeit in medizinischen Fragen gemäß der ärztlichen Berufsordnung begrüßen wir ebenfalls sehr“, sagte Henke. So sei das ganze Gesetz ein wichtiges Signal an die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, es schaffe Vertrauen.