Im Bereich der diakonischen Krankenhäuser können grundsätzlich zwei Arbeitsrechtsregelungen Anwendung finden, die in zwei unterschiedlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen jeweils unter Beteiligung von Vertretern des Marburger Bundes verhandelt werden.
Für die Diakonie Deutschland werden in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland (ARK DD) die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) bestimmt, die bundesweit zur Anwendung gelangen, wenn es keine speziellere regionale Arbeitsrechtsregelung gibt, die den AVR DD vorgeht.
Für die Landessynoden Rheinland, Westfalen und Lippe wird überdies in der ARK RWL der BAT-KF als speziellere, regionale Arbeitsrechtsregelung verhandelt. Der BAT-KF beinhaltet als Anlage 6 den TV-Ärzte-KF.
Der TV-Ärzte-KF wird damit in etwa 100 diakonischen Krankenhäusern im Zuständigkeitsbereich unseres Landesverbandes, aber auch in Teilen Hessens und des Saarlandes, angewandt. Während der Referenztarif für die Ärzteregelung in der AVR DD der TV-Ärzte/VKA ist, wird der TV-Ärzte-KF seit seiner Einführung als Anlage 6 des BAT-KF im Jahr 2007 regelmäßig an den TV-Ärzte angepasst, welcher für Ärztinnen und Ärzte an den berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (TV-Ärzte-BG-Kliniken) gilt.
In der Vergangenheit verhielt es sich regelmäßig so, dass die ARK RWL die Tarifeinigung aus dem Bereich des TV-Ärzte-BG-Kliniken für den TV-Ärzte-KF übernommen hat. Auch jetzt ist in der ARK RWL beantragt, dass der TV-Ärzte-KF inhaltlich so verändert wird, wie es der Marburger Bund in den Tarifverhandlungen mit den BG Kliniken fordert.
Im Einzelnen:
- für den TV-Ärzte-KF wird in der ARK RWL gefordert, dass die Entgelttabelle rückwirkend zum 1.10.2019 um 6,8 v.H. gesteigert wird bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die so erhöhten Tabellenwerte sollen auf den nächsten Fünf-Euro-Betrag aufgerundet werden.
- Zukünftig soll Bereitschaftsdienst im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit nur noch zulässig sein, wenn die Diensthäufigkeit auf durchschnittlich vier Dienste im Monat und maximal sechs Dienste in der Spitze beschränkt ist. Dabei soll die Diensthäufigkeit in einer einzelnen Kalenderwoche bei maximal zwei Diensten liegen.
- Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit um die Zeit des Bereitschaftsdienstes soll nur dann noch zulässig sein, wenn die Dienstplanung mindestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes bekannt gegeben worden ist.
- Die Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte soll darüber hinaus ähnlich wie im Bereich der kommunalen Krankenhäuser, automatisiert und manipulationsfrei erfasst werden, so dass die gesamte Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit gewertet wird. Einseitige Kappungen durch den Arbeitgeber oder automatischer Pausenabzug ohne tatsächliche Gewährleistung einer Pause sind unzulässig.
- Für den Bereich des TV-Ärzte-KF wird zudem gefordert, dass nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeit anfallen darf.
- Schließlich wird eine Erhöhung der Zuschläge für die Nachtarbeit gefordert: 25 v. H. für die Zeit von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr und mit 40 v. H. für die Zeit von 00:00 Uhr bis 4:00 Uhr.
Der Antrag des Marburger Bundes wurde im Dezember 2019 in die ARK RWL eingebracht. Eine Einigung innerhalb der ARK RWL ist bislang nicht erzielt worden. In der Vergangenheit verhielt es sich regelmäßig so, dass sich eine Einigung abzeichnete, sobald die Tarifeinigung im Referenztarif TV-Ärzte-BG-Kliniken vorlag.
Es bleibt abzuwarten, wie es sich in dieser Tarifrunde verhält. Sicher ist aber: der sog. Dritte Weg von kirchlichen Dienstgebern ist ein Auslaufmodel. Die Dienstgeber der Diakonie bleiben nach wie vor aufgefordert, mit uns in Tarifverhandlungen einzutreten. Solange dies nicht geschieht, müssen die Tarifergebnisse des Marburger Bundes aus den Referenztarifen ohne Abschlag übernommen werden, will der fragile Dritte Weg überhaupt noch eine Zukunft haben.
Hier hat sich die Diakonie im Jahr 2019 für den Bereich der AVR DD im Ringen um die Gewinnung sowie Bindung ärztlichen Personals bereits einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Caritas geschaffen, die sich selbst im Vergleich zu den arztspezifischen Tarifverträgen abgehängt hat und nur noch als Arbeitgeber zweiter Wahl am Markt auftritt. Diese Chance sollten die Dienstgeber auch für den Bereich des TV-Ärzte-KF nutzen.