Vor gut einem Jahr mussten wir berichten, dass die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes vom Frühsommer 2019 erst mit zum Teil eineinhalbjähriger Verzögerung umgesetzt worden ist. Statt lineare Erhöhung gab es teilweise nur Einmalzahlungen, von den bundesweiten Empfehlungen konnten die verschiedenen Regionalkommission sogar noch weiter nach unten abweichen und haben das auch zum Teil auch getan. Weitere Nachteile bestehen unter anderem bei der zusätzlichen Alters-Hinterbliebenenversorgung.
Wie konnte all das geschehen, hatte der Deutsche Caritasverband doch vor über fünf Jahren in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes großspurig verkündet, man werde nunmehr die Gewerkschaften an der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes maßgeblich beteiligen. Bei solchen Fensterreden ist es aber geblieben.
In der Arbeitsrechtlichen Kommission sind nicht einmal fünf Prozent der Mitglieder von den Gewerkschaften entsandt. Wir haben für eine Amtsperiode, trotz dieser katastrophalen Rahmenbedingungen einmal versucht, uns an der Rechtssetzung zu beteiligen. Das ist leider missglückt.
Nach wie vor bestimmen in der Arbeitsrechtlichen Kommission auf Dienstnehmerseite zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr Berufstätige, weil sie für Ihre Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung für die Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen freigestellt wurden. Da verwundert wenig, dass die berechtigten Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen weniger berücksichtigt werden, als wohlfeile Klassenkampfparolen.
Fachliche Kompetenz über die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten fehlt bei diesen sogenannten Arbeitnehmervertretern in Gänze. Wie anders ist es zu verstehen, dass man für einen Teil der Kolleginnen und Kollegen die Notarztpauschale entfallen lässt, ohne hierfür eine wenigstens entfernt gleichwertige Gegenleistung zu erhalten.
Als Fazit bleibt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission sich in der Vergangenheit zwar gerne mit der Tatsache geschmückt hat, dass auch der Marburger Bund an dieser Rechtssetzung teilnimmt, ohne uns aber tatsächlich einen qualifizierten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder zu gewähren.
Auch wenn wir als Marburger Bund den sogenannten „Dritten Weg“ als Instrument der Gestaltung des kollektiven Arbeitsrechtes generell ablehnen, ist die Situation im Bereich der evangelischen Kirche gegenwärtig eine grundlegend andere. Dort gilt das sogenannte Entsende-Prinzip. Die Dienstnehmer-Bank der Arbeitsrechtlichen Kommissionen setzt sich aus den Vertretern zusammen, die die Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände entsenden und über deren Verteilung sie sich untereinander einigen.
Wir werden kritisch begleiten, dass dieser Zustand so bleibt; er ist Geschäftsgrundlage für unsere Mitarbeit. Das zeigen auch die bisher erzielten Ergebnisse. Die Arbeitsbedingungen an evangelischen Krankenhäusern entsprechen denen der von uns ausgehandelten Tarifverträge.
In den Arbeitsrechtlichen Kommissionen des Deutschen Caritasverbandes werden wir hingegen nicht mehr mitarbeiten. Dort bleibt es unser Ziel, die Arbeitsbedingungen unsere Mitglieder zukünftig tarifvertraglich zu regeln. Das wird die Aufgabe der Zukunft sein. Ohne gemeinsame Kraftanstrengung aller unserer Mitglieder wird dies aber nicht gelingen.