Die Richtung stimmt, die Höhe aber noch nicht: Die Studentinnen und Studenten an der Universitätsmedizin, die ihr Praktisches Jahr (PJ) durchlaufen, erhalten eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung. Der Aufsichtsrat der Universitätsmedizin Mainz stimmte heute für den Vorschlag des Vorstandes, dass junge Ärztinnen und Ärzte im PJ an der Universitätsmedizin Mainz in Zukunft den rechtlich zulässigen Höchstsatz von 812 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung erhalten. Bisher lag der Satz bei 380 Euro. „Die jungen Absolvierenden haben an der stationären Krankenversorgung einen großen Anteil. Es ist angemessen, dass diese motivierten und engagierten Nachwuchskräfte auch im Rahmen der Möglichkeiten gut entlohnt werden“, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzender Clemens Hoch. Eine faire Aufwandsentschädigung für PJ´ler liegt nach Auffassung des Marburger Bundes bei monatlich mindestens 1.500 Euro.