Die Landarztquote hat die gleiche Wirkung wie ein Placebo – sie heilt nicht", erklärte Josef Neumann, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW. "Das zugrunde liegende Gesetz bewegt sich auf rechtlich dünnem Eis, da Abiturientinnen und Abiturienten bereits in jungem Alter auf einen bestimmten Berufsweg festgelegt werden sollen und ansonsten mit hohen Vertragsstrafen bedroht werden. Mit Anfang 20 oder noch jünger weiß niemand, wie sein Berufsleben viele Jahre später aussehen wird."
Vor allem bleibe das Grundproblem ungelöst, betonte Josef Neumann: "Das Studium der Allgemeinmedizin und der Beruf des Landarztes müssen dringend attraktiver gemacht werden, gerade auch für Medizinstudentinnen, die ihre Familie und ihren Beruf miteinander arrangieren wollen. Dazu aber macht Minister Laumann keine brauchbaren Vorschläge. Ein evidentes gesundheitspolitisches Problem über den Verordnungsweg lösen zu wollen, zeigt von einer großen Hilflosigkeit“, so Neumann.
"Wir gehen mutig voran und setzen die Landarztquote als erstes Bundesland zügig in die Tat um“, betonte hingegen Minister Laumann. "Ziel ist es, motivierte und qualifizierte Studierende zu finden, die in Zukunft als Hausärztinnen und Hausärzte gerne in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen arbeiten.“ Mit der Landarztquote zähle künftig bei der Auswahl der Studierenden nicht mehr allein die Abiturnote.
"Die Abiturnote alleine zeigt längst nicht, ob jemand ein guter Hausarzt sein wird oder nicht. Darum zählt bei der Landarztquote neben beruflichen Vorkenntnissen insbesondere das praktische Können in den Auswahlgesprächen. Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulationen und Interviews bewertet werden.“
Wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung zur Landarztquote sind:
• Für die Durchführung der Auswahlverfahren ist das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum zuständig.
• Das Online-Bewerberportal ist vom 31. März bis zum 30. April 2019 für das Wintersemester 2019/2020 und vom 1. September bis zum 30. September 2019 für das Sommersemester 2020 geöffnet.
• Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium der Humanmedizin angeboten wird.
• Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
• Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni und für das Sommersemester 2020 im Dezember statt.
• Studierende im Rahmen der Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.
• Werden die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist von dem Betroffenen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro an das Land zu leisten.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.landarztgesetz.nrw sowie unter www.lzg.nrw.de.
Für weitere Fragen steht Interessierten die folgende Servicenummer zur Verfügung: 0234 / 91 53 55 555