Was ist in dem angeblich begehrenswerten Angebots-Päckchen der Dienstgeber enthalten? Die Ärztinnen und Ärzte an den Caritas-Krankenhäusern sollen mit einer Einmalzahlung von 2.000 Euro abgespeist werden. Dies soll ein „Ausgleich“ für eine geplante Nullrunde bei den Gehaltserhöhungen darstellen, denn für die Zeit vom 30. September 2021 bis zum Ende des Jahres 2022 soll es nach Ansicht der Dienstgeber keine Erhöhung der ärztlichen Gehälter in der Caritas geben. Die Einmalzahlung wirkt sich ferner auch nicht dauerhaft auf die Grundvergütung aus (ist nicht „tabellenwirksam“) und ebenso nicht auf die Vergütung von ärztlicher Mehrarbeit, Nacht- und Wochenenddiensten.
Tatsächlich entspräche eine Einmalzahlung von 2.000 Euro nur einer zeitlich befristeten linearen Erhöhung der zum 30. September 2021 abgelaufenen Gehaltstabellen bei der Caritas zwischen 1,3 Prozent und 2,8 Prozent. Fragwürdiger Bestandteil des „attraktiven“ Angebotes ist des Weiteren, dass eine reguläre lineare Erhöhung ärztlicher Gehälter erst zum 1. Januar 2023 erfolgen soll.
Die übrigen Beschäftigten erhalten bei der Caritas dagegen etwas mehr Wertschätzung von den Dienstgebern: Ihre Gehälter erhöhen sich bereits ab dem 1. April 2022 linear um 1,8 Prozent. Daneben erhöhen sich auch weitere Zuschläge zum Teil sehr deutlich.
Damit noch nicht genug, die im Caritasbereich einzigartige Sonderregelung für sog. „kleine“ Fachabteilungen mit der Möglichkeit, deutlich mehr als vier Bereitschaftsdienste im Monat anzuordnen, soll nach dem Wunsch der Dienstgeber möglichst rasch verlängert werden.
Die Dienstgeber der Caritas machen mit diesem Angebot wieder einmal deutlich, wie gering sie die ärztliche Arbeitskraft in ihren Kliniken schätzen. An den Kliniken, die unsere Tarifverträge anwenden, werden Ärztinnen und Ärzte trotz aller aktuellen Differenzen dagegen besser bezahlt.
Da nach den Erfahrungen des Marburger Bundes von der nahezu ausnahmslos mit nichtärztlichen Mitarbeitern besetzten Dienstnehmergruppe in der Arbeitsrechtlichen Kommission kein qualifizierter Widerstand zu erwarten ist, bleibt zu befürchten, dass die Arbeitsbedingungen an den katholischen Kliniken durch das jüngste Angebot noch weiter hinter denjenigen im öffentlichen Dienst zurückbleiben werden.
Da bleibt nur übrig, die ärztliche Tätigkeit an katholischen Krankenhäusern soweit wie möglich zu vermeiden oder den Eingang eines Beschäftigungsverhältnisses einzelvertraglich von einer auskömmlichen Zulage oder dem Verweis auf das vom Marburger Bund ausgehandelte Tarifrecht (TV-Ärzte VKA) abhängig zu machen.