Günther Matheis verwies auf die vorbildliche Reform der Krankenhausplanung in NRW. „Es ist ein wesentlicher Unterschied, dass dort von Anfang an alle Beteiligten, etwa die beiden Ärztekammern, die Kommunen und Kassen, aktiv in die Planungen eingebunden waren. So hat man ein beispielhaftes Einvernehmen geschaffen. Das ist für die Krankenhausreform aus Berlin ebenso notwendig.
Auch für Rheinland-Pfalz sieht der Präsident Handlungsbedarf, „ein weiter so, wie bisher, kann es nicht geben, allein schon wegen des Personalmangels“, sagte Matheis. „Wir haben natürlich eine ganz andere Struktur als NRW, etwa kein Ruhrgebiet.“ Es gebe zudem auch Besonderheiten, die es zu beachten gelte, so werden etwa Brandverletzte in Ludwigshafen versorgt und nicht an der Universitätsmedizin Mainz. Und das wird auch so bleiben.“ Matheis forderte die Politik auf, „auch unangenehme Wahrheiten auszusprechen, „denn nicht jeder Standort kann erhalten werden“.
In dieser Lage in Berlin eine „Schablone“ auf die ganze Republik zu legen, das könne nicht funktionieren. Erfreulicherweise gebe ein neues Gutachten den Länder Recht, dass ebendort - gesetzlich verankert - die Hoheit für die Krankenhausplanung liegt.
Als höchst bedenklich bezeichnet Dr. Günther Matheis ferner, dass die Berliner Reformpläne die ärztliche Weiterbildung – im Gegensatz zu NRW – gar nicht berücksichtigt habe. Dadurch würde es künftig in vielen Fächern gar nicht mehr möglich sein, dass die Ärztinnen und Ärzten ihre volle Weiterbildung in einer Klinik durchführen könnten.
„Wir werden auch noch wesentlich mehr Klinikverbünde und -Kooperationen in RLP benötigen. Da sind wir noch am Anfang.“ Grundsätzlich müsse bei allen Planungen das Personal so entlastet werden, dass mehr Zeit für Patienten zur Verfügung stehe.