„Ärztinnen und Ärzte, die sachlich informieren, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden und betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation müssen an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, erklärt Matheis.
Nach der bisherigen Rechtslage mussten Ärztinnen und Ärzte mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts darüber berichteten.
Diese Vorgabe hat betroffenen Frauen den ungehinderten Zugang zu sachgerechten, fachlichen Informationen deutlich erschwert – genauso wie das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes.