• Doppelschutz für Patienten und Ärzte - Antrag auf Schlichtung bei Ärztekammer stoppt Verjährungsfrist

    BGH-Urteil zu Behandlungsfehler
    15.Februar 2017
    Münster
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt (Az.: VI ZR 239/15). „Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“

    Laut BGH hemme bereits der Antrag auf Schlichtung die Verjährungsfrist von drei Kalenderjahren. Das notwendige Einvernehmen zwischen den Parteien werde »unwiderleglich vermutet«, wenn es sich um eine »branchengebundene Gütestelle« handelt. Das sei bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern der Fall, entschied das Gericht.

    Die Arbeit der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe habe sich in den zurückliegenden vier Jahrzehnten bewährt, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. „Sie dient bei einem angenommenen ärztlichen Behandlungsfehler einer möglichst umfassenden und frühen außergerichtlichen Klärung der Sachverhalte und trägt zur Stabilisierung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient bei.“

    Zudem fänden die Ergebnisse der Gutachterkommission Eingang in das Fehlervermeidungsmanagement der Ärztekammer, so etwa bei dem Berichtssystem für kritische Vorkommnisse CIRS. Auch würden ausgewählte Fälle in den kammerinternen Medien beispielhaft dargestellt. Theodor Windhorst: „Fehler können passieren, dürfen sich aber nicht wiederholen. Qualifizierte Fachgutachten der Kommission und unser Fehlermanagement sollen das gewährleisten.“

    Zudem wolle die Ärztekammer noch mehr Transparenz schaffen. „Unser Ziel ist es, den offenen Umgang mit potentiellen Falschbehandlungen zu fördern“, betont der westfälisch-lippische Kammerpräsident Denn das bedeute nicht nur einen verbesserten Patientenschutz, sondern auch mehr Sicherheit für Ärzte. „Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers muss objektiv und transparent verfolgt werden.“

    Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren. Vielmehr solle die fachliche Unterlegenheit des Patienten ausgeglichen werden, um den berechtigten Aufklärungsanspruch sowohl des Patienten als auch des Arztes neutral zu berücksichtigen.